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Mystery-Box gefällt nicht? Rückgabe nicht immer möglich

Vom Inhalt des gekauften Überraschungspakets maßlos enttäuscht? Dann können Sie in manchen Fällen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - aber eben nicht in allen.
Eine Frau öffnet ein Paket
Beim Kauf von Mystery-Boxen im Netz gilt das Widerrufsrecht, Rücksendekosten tragen jedoch oft die Käufer selbst. © Christin Klose/dpa-tmn

Ein Paket kaufen, dessen Inhalt Sie nicht kennen? Manche Menschen lieben die Überraschung und greifen gerne zur sogenannten Mystery-Box, wie sie in manchen Shops, Automaten oder im Netz zum Kauf angeboten wird. Preise und Inhalte variieren von Anbieter zu Anbieter - manche von ihnen werden auf diese Weise unzustellbare Pakete und Retouren los. Doch was, wenn der Inhalt beim Öffnen nicht gefällt?

Dann bleibt Käuferinnen und Käufern bei im Netz gekaufter Ware die Möglichkeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und das Paket innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Webseite hin. Allerdings: Die Rücksendekosten tragen Sie im Zweifel selbst. Darum lohnt es sich bereits vor der Bestellung zu prüfen, ob der Anbieter kostenlose Retouren anbietet und ob er womöglich sogar im Ausland sitzt.

Widerrufsrecht bei Onlinekäufen unausschließbar

Übrigens: Manche Onlinehändler versuchen das Widerrufsrecht per Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschließen und Retouren zu verweigern. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge ist das aber nicht möglich. Auch bei der Bestellung einer sogenannten Mystery-Box gelte für Privatpersonen grundsätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht.

Bei einem Kauf im stationären Handel oder einem Automaten sieht die Sache anders aus. Wem der Inhalt nicht passt, hat keinen rechtlichen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch - es sei denn, der Anbieter gewährt das freiwillig auf Kulanz. Gerade bei Überraschungspaketen sollten Sie dann aber prüfen, ob das Rückgaberecht auch für geöffnete Pakete gilt. Allerdings: Ist der Inhalt defekt, können sie ihn sehr wohl reklamieren. Ansprechpartner für Pakete aus dem Automaten ist der Automatenbetreiber.

Seriosität des Anbieters prüfen

Wollen Sie wissen, ob ein Anbieter aus dem Netz seriös ist? Dann sollten Sie der Verbraucherzentrale zufolge auf folgende Dinge achten: Ist im Impressum die Adresse des Unternehmens, eine vertretungsberechtigte Person und eine E-Mail-Adresse aufgeführt? Sind auf der Webseite AGB in gutem Deutsch hinterlegt, die nicht von einem Übersetzungsprogramm geschrieben zu sein scheinen? Und: Gibt es gute und nicht gefälschte Kundenbewertungen? Wer diese Fragen mit Ja beantworten kann, hat ein gutes Indiz dafür an der Hand, dass der Anbieter rechtschaffen ist.

© dpa
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