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Anweisung zum Löschen im Ministerium?

Gab es eine E-Mail im Bildungsministerium, die zum Löschen von Daten aufforderte? Ein klares Nein kam von der Ministerin und betroffenen Beamten. Für die Grünen ist die Sache nicht vom Tisch.
Landtagsfraktionschefin der Grünen, Cornelia Lüddemann
Cornelia Lüddemann, Landtags-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, spricht bei der Delegiertenversammlung ihrer Partei. © Sebastian Willnow/dpa

Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt dringen weiter auf Aufklärung im Bildungsministerium zu einer angeblichen E-Mail mit der Aufforderung zum Löschen von Daten. «Wir müssen hier Klarheit haben», sagte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann am Montag in Magdeburg. Entweder sei die Mail echt oder sie sei gefälscht, um das Bildungsministerium zu diskreditieren - beides seien ungeheuerliche Tatbestände. Eingeschaltet werden müsse ein unabhängiger Datenforensiker. In einem Antrag wollen die Grünen bei der Landtagssitzung diese Woche die Einsetzung eines solchen Ermittlers fordern.

Die E-Mail war als Kopie eines scheinbar zerrissenen Ausdrucks aufgetaucht. Formuliert war eine Anweisung zum Löschen von Daten im Zusammenhang mit einer umstrittenen Stellenausschreibung zur Intel-Ansiedlung. Zwei Ministeriumsmitarbeiter haben laut dem Bildungsministerium an Eides statt erklärt, dass eine solche E-Mail nicht existiere. Auch Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) versicherte, eine solche Mail nicht erhalten zu haben.

Die AfD-Fraktion sieht ebenfalls Aufklärung geboten, so Fraktionschef Ulrich Siegmund. Die Linke kündigte an, den Grünen-Antrag zu unterstützen. Anders die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und FDP: Ein Sonderermittler sei nicht das probate Mittel, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. Aufklärung lasse sich im laufenden Disziplinarverfahren erreichen. Aus Sicht von FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack ist alles in die Wege geleitet, was erforderlich ist. Und der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Heuer sagte: «Wir lehnen diesen Sonderermittler ab.» Es gelte die Unschuldsvermutung.

© dpa
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