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Hoffnung für Lehrerin nach Bundesratsentscheidung

Das Gesetz zu mehr Flexibilität bei der Strafverfolgung von Kinderpornografie hat den Bundesrat passiert. Eine aus dem Westerwald angeklagte Lehrerin kann Hoffnung schöpfen.
Bundesrat
Im Bundesadler im Bundesrat. © Wolfgang Kumm/dpa/Symbolbild

Das Gesetz zur flexibleren Strafverfolgung bei Kinderpornografie ist vom Bundesrat gebilligt worden und könnte noch vor dem Prozessbeginn gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald in Kraft treten. Die Bundesregierung müsse das Gesetz nun gegenzeichnen, teilte das Justizministerium am Freitag in Mainz mit. Damit stehe die Bundesregierung dafür ein, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Im Anschluss folgten die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Bekanntmachung, also die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Einen Tag danach trete die Neuregelung in Kraft. Der genaue Zeitpunkt ist aber noch offen.

Sollte das Gesetz noch vor dem Prozessbeginn am 26. September in Montabaur geändert werden, könnte das Verfahren gegen die Lehrerin noch vorher eingestellt werden, hatte ein Gerichtssprecher erläutert. Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagte müssten aber zustimmen. Das Verfahren könnte allerdings auch während der Verhandlung eingestellt oder nach dem neuen Gesetz geurteilt werden.

Die Frau hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.

Die Gesetzesnovelle soll es ermöglichen, ein solches Verfahren auch einstellen zu können, etwa wegen Geringfügigkeit. «Das Höchstmaß der Strafe wird aber nicht geändert», hatte Justizminister Herbert Mertin im Landtag betont. «Wir öffnen den Spielraum.» Es gehe darum, «dass Menschen, die eigentlich zum Schutz unserer Kinder handeln und entsprechendes Material einsehen», plötzlich wegen eines Verbrechens angeklagt würden.

© dpa
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