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Gesetzesnovelle will mehr Handlungsspielraum für Uniklinik

Tief rote Zahlen und die vergebliche Suche nach einem wissenschaftlichen Vorstand. Ein neues Gesetz soll die Mainzer Unimedizin handlungsfähiger und flexibler machen.
Universitätsmedizin Mainz
Universitätsmedizin Mainz

Mainz (dpa/lrs) - Nach der vorerst gescheiterten Besetzung des Postens des wissenschaftlichen Vorstands der Universitätsmedizin Mainz soll eine Gesetzesänderung die Klinik handlungsfähiger machen. Das Verfahren zur Wahl und Abwahl des wissenschaftlichen Vorstands wird in der vom rheinland-pfälzischen Kabinett beschlossenen Novelle des 15 Jahre alten Gesetzes neu geregelt. Damit soll künftig unter anderem ein frühzeitiges Zusammenwirken von Mitgliedern des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats sichergestellt werden, heißt es in einer Mitteilung des Wissenschafts- und Gesundheitsministeriums in Mainz. 

Der Vorstand kann nach Inkrafttreten des Gesetzes fünf- statt bisher vierköpfig sein. Außer den Vorständen für Krankenversorgung, kaufmännische Angelegenheit sowie Forschung und Lehre (wissenschaftlicher Vorstand) soll auch der Pflegevorstand volles Stimmrecht bekommen und ein Bauvorstand hinzukommen können. Am größten Krankenhaus des Landes, das auch die größte Landesbeteiligung ist, sollen von 2026 bis 2040 rund 2,2 Milliarden Euro verbaut werden. 

Die Suche nach einem Nachfolger des Ende März ausgeschiedenen Ulrich Förstermann lief seit Monaten. Ein Kandidat sagte ab. Später wurde dann die vom Aufsichtsrat der Unimedizin für den Posten vorgeschlagene bisherige Leiterin der Abteilung für Nephrologie, Rheumatologie und Transplantationsmedizin der Unimedizin, Julia Weinmann-Menke, vom Fachbereichsrat abgelehnt. Aktuell übernimmt Hansjörg Schild, Prodekan für Forschung, kommissarisch das Amt. 

Eine neue Ausschreibung der Stelle des wissenschaftlichen Vorstands sei derzeit nicht geplant, heißt es im Ministerium. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause - also in der kommenden Woche - ins Parlament eingebracht werden. 

 

 

© dpa
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