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Kinderpornografie-Gesetz im Bundesrat: Lehrerin betroffen

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über mehr Flexibilität bei der Strafverfolgung von Kinderpornografie. Das ist wichtig für eine angeklagte Lehrerin aus dem Westerwald - und Thema im Landtag.
Landtag Rheinland-Pfalz
Der Schriftzug "Landtag Rheinland-Pfalz" prangt im Plenarsaal im Landtag von Rheinland-Pfalz. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Das Gesetz zur flexibleren Strafverfolgung bei Kinderpornografie wird nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin an diesem Freitag den Bundesrat passieren. «Das Höchstmaß der Strafe wird nicht geändert», sagte der FDP-Politiker am Donnerstag während einer aktuellen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz über die Novelle. «Wir öffnen den Spielraum.» Es gehe darum, «dass Menschen, die eigentlich zum Schutz unserer Kinder handeln und entsprechendes Material einsehen», plötzlich wegen eines Verbrechens angeklagt seien.

Damit drohten ihnen eine Mindeststrafe von einem Jahr und beamtenrechtliche Folgen. «Sie sind den Job los», betonte Mertin. Die Entscheidungsfreiheit in solchen Fällen liege aber auch künftig bei den Staatsanwälten und Gerichten.

Für eine vor dem Amtsgericht Montabaur wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagte Lehrerin ist das Gesetz von besonderer Bedeutung. Der Prozess soll am 26. September beginnen. Die Frau hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich. Die Gesetzesnovelle soll es ermöglichen, ein solches Verfahren auch einstellen zu können, etwa wegen Geringfügigkeit.

Sollte das Gesetz noch vor dem Prozessbeginn geändert werden, könnte das Verfahren gegen die Lehrerin noch vorher eingestellt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagte müssten aber zustimmen. Das Verfahren könnte aber auch während der Verhandlung eingestellt oder nach dem neuen Gesetz geurteilt werden. Sollte die Gesetzesänderung nicht schnell genug kommen, müsste nach altem Gesetz geurteilt werden.

FDP-Fraktionschef Philipp Fernis wies in der von seiner Partei beantragten Debatte darauf hin, dass es auch künftig in solchen Fällen nur einen richtigen Weg gebe: die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei dem Gesetz. Er warf der FDP aber vor, sich im Kampf gegen Kindesmissbrauch gegen die temporäre Speicherung von IP-Adressen zu sperren.

© dpa
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