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Fall El Ghazi und Mainz 05: Wiedersehen vor Gericht

Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hat Fußballprofi Anwar El Ghazi für großes Aufsehen gesorgt. Die Sache ist für Mainz 05 noch lange nicht ausgestanden.
Fall El Ghazi vor dem Arbeitsgericht Mainz
Beginn der Verhandlung im Fall El Ghazi im Sitzungssaal des Arbeitsgerichts. © Arne Dedert/dpa

Der Fall Anwar El Ghazi wird den FSV Mainz 05 über diese schwierige Saison hinaus beschäftigen. Der Fußballprofi und der Bundesligist sehen sich wegen der fristlosen Kündigung des Stürmers durch den Club nach dessen propalästinensischen Instagram-Posts vor Gericht wieder. Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Mainz konnten sich die Anwälte beider Parteien am Mittwoch nicht einigen. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry setzte deshalb einen Kammertermin für den 19. Juni an.

El Ghazi selbst war nicht vor Ort erschienen. Das wird sich wohl bei der Verhandlung ändern: «Der Kläger wird einbestellt», kündigte die Richterin an. Der 28-Jährige klagt gegen die fristlose Kündigung seines Vertrags durch die Mainzer.

Das Arbeitspapier läuft bis zum 30. Juni 2024 und verlängert sich im Fall des Klassenerhalts des Abstiegskandidaten um ein Jahr. Es geht unter anderem auch um seine Monatsgehälter, die nach Angaben seines Anwalts bei 150.000 Euro brutto liegen.

«Großer Reputationsschaden für Mainz 05»

Der FSV wiederum verlangt rund 523.000 Euro von El Ghazi zurück, darunter das Handgeld bei seiner Vertragsunterschrift. Johan-Michel Menke sprach als Anwalt des FSV Mainz von «gravierenden Verstößen» gegen Vertragspflichten von El Ghazi und menschenverachtenden Aussagen: «Es ist ein großer Reputationsschaden für Mainz 05 entstanden.»

Ausgangspunkt des im Profifußball aufsehenerregenden Falls war ein erster Beitrag des in den Niederlanden geborenen Marokkaners von Mitte Oktober. Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte er in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: «Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.» Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Es folgte zunächst eine Suspendierung und Abmahnung durch Mainz 05, ehe der Profi nach einem Gespräch mit dem Club, in dem er sich einer Mitteilung zufolge von seinen Äußerungen distanziert hatte, kurzzeitig in den Kader zurückkehren durfte. Der Darstellung, er sei von seinem Beitrag abgerückt, dementierte El Ghazi dann überraschend. «Ich distanziere mich nicht von dem, was ich gesagt habe, und stehe bis zum letzten Tag, an dem ich atme, für Menschlichkeit und an der Seite der Unterdrückten», schrieb El Ghazi.

Termin erst nach der Bundesliga-Saison

Am 3. November erfolgte daraufhin die fristlose Kündigung durch Mainz 05. Darauf reagierte El Ghazi mit einem weiteren propalästinensischen Instagram-Beitrag. Nach Angaben seines Anwalts Alexander Bergweiler habe der Fußballer in Gesprächen mit seinem Arbeitgeber klargemacht, «dass er für Menschlichkeit und Frieden steht.» Wenn man sich zu «vernünftigen Konditionen einigen» könne, dann werde dem der Kläger nicht im Weg stehen.

So weit kam es dann bei dem viertelstündigen Gütetermin nicht. Ein ursprünglich von der Richterin vorgeschlagenen Mai-Termin für die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde noch auf 19. Juni geändert, weil ihn die Mainzer als «höchst problematisch» ansahen: Sie verwiesen auf den letzten Spieltag in der Bundesliga (18. Mai) und eine mögliche Relegation. «Da geht es um den Betriebsfrieden», betonte die Rechtsvertretung der Nullfünfer. Der Abstiegskampf wird möglicherweise schwierig genug für Mainz, ein weiteres Störfeuer durch den Fall El Ghazi können sie da nicht brauchen.

© dpa ⁄ Ulrike John, dpa
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