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OVG-Bewerber meldet schriftlich Verfassungsbeschwerde an

Im Streit um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein unterlegener Mitbewerber sich schriftlich an das Justizministerium gewandt. Nach Angaben einer Sprecherin kündigt der Bundesrichter darin Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OVG beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Damit verzögert sich die Besetzung der seit fast drei Jahren offenen Stelle auf unbestimmte Zeit weiter.
Benjamin Limbach
Benjamin Limbach, Justizminister von Nordrhein-Westfalen. © David Young/dpa

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) kann an die von ihm ausgewählte Kandidatin damit weiterhin keine Ernennungsurkunde überreichen. Nach Angabe von Ministeriumssprecherin Elisabeth Stöve läuft die Frist von vier Wochen für die Einlegung in Karlsruhe damit seit dem 1. März und einer Entscheidung des OVG zum Vergabeverfahren. Später hatte das OVG in Münster eine sogenannte Anhörungsrüge des Mannes zurückgewiesen. Damit stand dem Bewerber der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen. Das müsste dann prüfen, ob mit dem Auswahlverfahren gegen das Grundgesetz verstoßen wurde. Diese Entscheidung müsste Limbach vor einer Ernennung abwarten.

Limbach war durch die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf, in denen deutliche Kritik am Besetzungsverfahren enthalten war, politisch unter Druck geraten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte dann aber die Beschwerden zweier Mitbewerber um den Posten in der nächsten Instanz als unbegründet abgewiesen.

© dpa
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