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Debatte um Ruhestandsbezüge für Bürgermeister und Landräte

Bürgermeister und Landräte werden für sieben Jahre gewählt und bleiben meist für mehr als eine Amtsperiode im Amt. Doch sicher ist die Wiederwahl nie. Um neue Ruhestandsregelungen wird nun gestritten.
Landtag Schwerin
Eine Frau geht an einer Pfütze vorbei, in der sich das Schweriner Schloss spiegelt. © Jens Büttner/dpa

Die Pläne für veränderte Ruhestandsregelungen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Mecklenburg-Vorpommern sorgen für Diskussionen. Wie aus dem im Januar von der Regierung in den Landtag eingebrachten Entwurf für eine geänderte Kommunalverfassung hervorgeht, sollen die Chefs der Kommunalverwaltungen finanziell besser abgesichert werden. Statt wie bisher nach frühestens zwei, in der Regel siebenjährigen Amtszeiten sollen Ruhegehälter künftig auch schon dann gezahlt werden, wenn der Amtsträger nicht für eine zweite Amtszeit wiedergewählt wurden. Die Altersgrenze soll von 45 auf 40 Jahre gesenkt werden. 

Am Donnerstag befasst sich der Innenausschuss des Landtags mit dem Gesetzentwurf, der auch vorsieht, die Altersbegrenzungen für Kandidaten bei der Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte zu streichen. Die AfD machte in einer am Dienstag verbreiteten Mitteilung bereits deutlich, dass sie die Änderung zum Altersruhegeld ablehnt. «Die derzeitige Regelung für die Altersruhegelder ist bereits großzügig genug. Die vorgeschlagene Erhöhung nach nur einer Amtsperiode erscheint daher als unnötig und unverhältnismäßig», erklärte der Abgeordnete Jens-Holger Schneider. 

Nach Angaben des NDR, der am Dienstag über die vorgesehene Änderung berichtete, würden die Oberhäupter mittlerer Städte wie Waren oder Güstrow nach einer Amtsperiode und gescheiterter Wiederwahl 35 Prozent des bisherigen Grundgehalts erhalten, in der Besoldungsgruppe B3 rund 3000 Euro im Monat. Es gehe darum, die Arbeit der Verwaltungschefs attraktiver zu machen, zitiert der Rundfunksender den Städte- und Gemeindetag MV. Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linke hatten in der ersten Lesung im Landtag betont, dass der Entwurf der neuen Kommunalverfassung in enger Abstimmung mit den Kommunalverbänden entstanden sei.

© dpa
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