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Urteil gegen Frankfurter Ex-OB Feldmann ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wegen Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mit. Feldmann war im Dezember vergangenen Jahres in einem Korruptionsprozess zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Das Landgericht verurteilte Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen. Der eine Fall betrifft die Anstellung von Feldmanns damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen Awo-Kita, wo diese «ohne sachlichen Grund» ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt. Im anderen Fall geht es um Feldmanns enge Beziehung zur Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, die für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug sollte er sich dem Sozialverband «wohlwollend» gegenüber verhalten haben.

Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess wurde Feldmann am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den Awo-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden.

© dpa
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