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Heinz will Strafen für Leugner des Existenzrechts Israels

Manche propalästinensische Demonstranten fordern ein «freies» Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer. Doch da liegt Israel. Solche Aussagen beschäftigen auch Hessens neuen Justizminister.
Christian Heinz
Christian Heinz, Justizminister von Hessen. © Arne Dedert/dpa

Nach dem Massaker der islamistischen Hamas in Israel treibt auch Hessens neuer Justizminister Christian Heinz die Einführung einer neuen Strafvorschrift gegen Leugner des Existenzrechts des jüdischen Staates voran. «Angesichts der deutschen Geschichte sind solche Aussagen unerträglich», sagte der Christdemokrat im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Er hoffe, dass bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni ein Lösungsvorschlag für eine bundesweite Regelung auf dem Tisch liege.

Bei den Angriffen der palästinensischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte es rund 1200 Tote gegeben. Seitdem geht das israelische Militär im Gazastreifen massiv gegen die Hamas vor. Dabei sind dort auch etliche Tausend Zivilisten getötet worden.

Schon Heinz' Vorgänger Roman Poseck (CDU), inzwischen hessischer Innenminister, forderte nach dem Terrorangriff der Hamas die neue Strafvorschrift. Zwar könnten in Deutschland bislang Äußerungen zu den Überfällen auf Israel etwa als Volksverhetzung längst strafbar sein, nicht aber die Leugnung des Existenzrechts Israels.

Diese Leugnung könnte laut dem neuen Justizminister Heinz etwa bei dem Slogan «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer») gegeben sein. Diese Worte werden oft bei propalästinensischen Demos verwendet. Sie sollen laut Heinz ausdrücken, dass die vollständige Kontrolle über das Gebiet «zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer angestrebt wird und damit einhergehend eine Eroberung inklusive Vertreibung und Ermordung der Juden». Dort liegt auch Israel.

Heinz betonte, es komme bei derartigen Äußerungen immer auf den Einzelfall und Zusammenhang an: «Es ist ein schmaler Grat zwischen Strafrecht und Meinungsfreiheit.» Wenn jemand in sozialen Medien nur den Spruch «Free Palestine» («Befreit Palästina») verbreite, müsse damit noch nicht das Existenzrecht Israels infrage gestellt werden. Würde das aber in einem Beitrag mit Bezug auf den Angriff der Hamas geschrieben, deute das mit mehr Wahrscheinlichkeit auf ein Gutheißen des Terrors hin. «Dann besteht eher schon ein Anfangsverdacht für eine Straftat», ergänzte Heinz.

Der Volljurist betonte: «Man kann auch nicht für jedes neue Phänomen einen neuen Straftatbestand kreieren.» Die Leugnung des Existenzrechts Israels sei allerdings gerade in Deutschland besonders gravierend, ergänzte Heinz mit Blick auf den Holocaust. Meist sei es dennoch gut, Strafgesetze nicht gleich in vier Wochen zu ändern, sondern dies nur wohlüberlegt zu tun. Im Falle des Hamas-Angriffs vom Oktober gebe es nun einen zeitlichen Abstand von mehreren Monaten - dies könne helfen.

© dpa
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