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Frauenhäuser in Hessen leiden nach wie vor unter Platznot

Die Verweildauer von Frauen in Frauenhäusern nimmt zu, auch wegen des allgemeinen Wohnungsmangels. Das berichten Expertinnen. Einen Vorschlag der Regierung zum Schutz von Frauen sehen sie kritisch.
Frauenhaus
Eine junge Frau steht in einem Zimmer eines Frauenhauses. © Peter Steffen/dpa

In Hessens Frauenhäusern mangelt es nach wie vor an Plätzen für betroffene Frauen und ihre Kinder. «Melden wir einen freien Platz, dann ist er meist in einer halben Stunde wieder belegt», sagte Sylke Borgsmüller von der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser in Hessen in einem Interview der dpa. Teilweise müssten Frauen in weit entfernte Häuser und andere Bundesländer ausweichen, ergänzte ihre Kollegin Karin Hübner. «In Notfällen wird eine Frau auch bei einem voll belegten Haus aufgenommen, beispielsweise nachts oder am Wochenende.» Am nächsten Werktag werde dann ein regulärer Platz gesucht.

Der eklatante Mangel hat nach Einschätzung der Expertinnen mehrere Gründe. «Es liegt zum einen daran, dass es einfach zu wenig Plätze gibt», sagte Borgsmüller. «Dazu kommt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Die Frauen, die größtenteils Bürgergeld beziehen, finden einfach keine Wohnung, auch wenn sie den Schutz des Hauses nicht mehr benötigen.» Habe die Verweildauer vor ein paar Jahren noch bei etwa drei Monaten gelegen, so blieben die Frauen mittlerweile meist zwischen neun und zwölf Monaten in den Einrichtungen. Dort bewohnen sie - teils zusammen mit ihren Kindern - ein Zimmer. Bad und Küche werden gemeinsam genutzt.

In Hessen gibt es insgesamt 31 Frauenhäuser, davon sind 19 autonom und werden in Eigenregie betrieben. Zwölf Häuser sind in Trägerschaft, etwa von Diakonie oder Caritas. Insgesamt stehen rund 290 Zimmer mit rund 740 Betten zur Verfügung, wie die Expertinnen unter Verweis auf Zahlen aus dem Jahr 2022 erklärten.

Die Forderungen der schwarz-roten Landesregierung, Männern, die gewalttätig gegen Frauen gewesen sind, künftig Fußfesseln anlegen zu wollen, sehen die beiden mit gemischten Gefühlen. Es seien noch viele Fragen zu dem Thema ungeklärt, etwa, unter welchen Voraussetzungen diese Maßnahme angewendet wird. «Nicht alle Frauen, die zu uns kommen, zeigen den Täter an, nicht alle Frauen stellen Anträge bei Gericht», sagte Borgsmüller.

«Wir sind auch sehr vorsichtig mit der Empfehlung, eine Anzeige zu erstatten, weil die Gewalt dadurch noch zunehmen kann.» Vor Gericht machten Frauen teils sehr schlechte Erfahrungen und würden von den Anwälten der Täter nahezu «auseinandergenommen». Speziell bei psychischer Gewalt werde den Opfern häufig nicht geglaubt, ergänzte Hübner.

Die Expertinnen verwiesen darauf, dass es bereits die Möglichkeit der «Wegweisung» der Täter gebe, was jedoch in der Praxis zu lasch gehandhabt werde. «Es ist so, dass die Männer nichts befürchten müssen, wenn sie gegen diese Wegweisung verstoßen», kritisierten sie. «Solange die Täter beispielsweise nur vor dem Haus stehen und die Frauen nicht konkret bedrohen, kommt keine Polizei.»

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hatte in einer Regierungserklärung im Januar gesagt, wenn in Deutschland fast jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet werde, sei es höchste Zeit zu handeln. Die Landesregierung wolle daher die Frauennotrufe und Selbsthilfeangebote ausbauen, Frauenhäuser mehr unterstützen und härter gegen «Frauenschläger» vorgehen. «Denn die einzig richtige Antwort auf Frauenschläger sind Fußfesseln», betonte Rhein. Immer wieder werde gegen Näherungsverbote verstoßen, weil sie schwer zu überwachen seien.

Borgsmüller und Hübner fordern außerdem mehr Schutz von Frauen in Umgangsverfahren, also wenn die Väter ihre Kinder regelmäßig sehen dürfen und es Übergaben geben muss. Oft gehe es bei Gericht und bei den Jugendämtern vorrangig um die Frage «Was ist das Beste für die Kinder?» - die häusliche Gewalt gegen die Frau werde nicht berücksichtigt. «Das heißt, es gibt dann doch wieder Kontakte zwischen dem Opfer und dem Täter, der Täter hat immer wieder Zugriff auf die Frau», kritisierten die Expertinnen. So könne die Gewalt nach der Trennung weitergehen. «Je nachdem, wie schwer der Fall ist, muss dem Täter der Umgang erst mal untersagt werden», forderte Borgsmüller.

© dpa
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