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Land Hessen will Förderung von Frauenhäusern ausbauen

Das Land Hessen plant den Ausbau der Förderung von Frauenhäusern. Im laufenden Jahr will es den Einrichtungen rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Frauenhaus
Eine junge Frau steht in einem Zimmer eines Frauenhauses. © Peter Steffen/dpa/Archivbild

Hessens schwarz-rote Landesregierung hat angekündigt, die Förderung der Frauenhäuser ausbauen zu wollen. Das geht aus der Antwort des hessischen Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Opposition im Wiesbadener Landtag hervor. «Der Schutz von Frauen vor Gewalt hat für die Landesregierung höchsten Stellenwert. Folglich ist das erklärte Ziel, die Förderung der Frauenhäuser auszubauen, um ein flächendeckend erreichbares Angebot bereithalten zu können», heißt es darin.

Es stehe fest, dass es eines barrierefreien Ausbaus der Frauenhausplätze landes- und bundesweit bedürfe, erläuterte das Ministerium. Es sei außerdem wichtig, dass die Angebote den unterschiedlichen Bedürfnissen der Frauen Rechnung tragen würden. «Neben ambulanten Angeboten und spezifischen Unterstützungsangeboten für vulnerable Menschen müssen auch Schutzmöglichkeiten außerhalb der Frauenhäuser geschaffen werden, damit beispielsweise auch Frauen mit jugendlichen Söhnen Schutz finden.»

In Hessen gibt es insgesamt 31 Frauenhäuser, davon sind 19 autonom und werden in Eigenregie betrieben. Zwölf Häuser sind in Trägerschaft, etwa von Diakonie oder Caritas. Insgesamt standen 2022 rund 290 Zimmer mit rund 740 Betten zur Verfügung. Die Einrichtungen beklagen einen Mangel an Plätzen für betroffene Frauen und ihre Kinder.

Im laufenden Jahr will das Land den Frauenhäusern den Angaben zufolge rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. In den Jahren 2020 und 2021 waren es noch 3,4 Millionen Euro gewesen, 2022 waren dann 5,4 Millionen Euro und im vergangenen Jahr rund 6,9 Millionen Euro.

Die Verbesserung der Prävention und des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen werde kontinuierlich vorangetrieben und weiterentwickelt, erklärte das Ministerium. Der Einsatz von Landesmitteln und die schrittweise Erhöhung entsprechend der Bedarfe des Frauenschutzssystems diene der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik verpflichtet sich damit, Gewalt gegen Frauen zu verhüten und zu beseitigen. Ziel ist eine «echte Gleichstellung von Frauen und Männern» und eine Abschaffung von Diskriminierung.

© dpa
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