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SPD bemängelt Bundesratsantrag zu Bürokratieabbau

Bereits im Februar hat sich Schleswig-Holstein im Bundesrat für Bürokratieabbau und flexible Arbeitszeiten eingesetzt. Nun kritisiert die SPD, dass das Thema noch in den Landtagsausschüssen liegt.
Serpil Midyatli
Serpil Midyatli (SPD) spricht während einer Pressekonferenz. © Frank Molter/dpa/Archivbild

Die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion hat einen Bundesratsantrag der Landesregierung für Bürokratieabbau kritisiert, da das Thema noch zu Beratungen in den Ausschüssen im Landtag liegt. Vor allem zu den Themen Arbeitszeitgestaltung und Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen seien noch Beratungen und ein Fachgespräch geplant, schrieb die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli in ihrer kleinen Anfrage an die Landesregierung. Dennoch sei bereits Anfang des Jahres ein Antrag unter dem Titel «Bürokratiealtlasten für den Mittelstand abbauen» in den Bundesrat eingebracht worden.

Aus Sicht der Landesregierung war es hingegen notwendig, bei einer Initiative zur Entlastung des Mittelstandes auch den Bund zu adressieren. Die Bundesregierung solle durch das Aufgreifen des Themas an ihre eigenen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 erinnert werden, hieß es vom Kieler Wirtschaftsministerium in der Antwort auf die kleine Anfrage. Die Verhandlungen im Landtag seien zudem von dem Antrag im Bundesrat nicht betroffen.

Wie aus dem Bundesratsantrag von Anfang Februar 2024 hervorgeht, ist es das Ziel, die Wirtschaft von nicht erforderlicher Bürokratie zu entlasten. Dafür hatte die Landesregierung eine Reihe von Entlastungsvorschlägen eingebracht, die zunächst vom Bund auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden sollten.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung wolle Arbeitszeitmodelle flexibler an die individuellen Bedürfnisse von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden anpassen, hieß es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten weiter. Daher fordere sie den Bund auf, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der einen Dialog auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ermöglicht.

© dpa
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