Schleswig-Holstein schließt sich einer Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende an. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie nicht widersprechen. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) begründete den Kabinettsbeschluss vom Montag mit dem Mangel an Spenderorganen. «Zu viele Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan, weil es zu wenige gespendete Organe gibt», teilte die Ministerin am Dienstag mit. In Schleswig-Holstein warteten aktuell 394 Patienten auf ein Spenderorgan.
Von der Decken betonte, dass niemand zu einer Organspende gezwungen werde. Man müsse aber ausdrücklich widersprechen, wenn man nicht Organspender werden möchten. Laut des Gesetzentwurfs kann ein Widerspruch im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert werden. Der Widerspruch kann laut Entwurf auch mündlich gegenüber Angehörigen geäußert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dem Entwurf zufolge ist eine Organspende bei Verstorbenen unzulässig, die nicht in der Lage waren, die Tragweite einer Organspende zu erkennen und deshalb keinen Willen abgegeben haben.
Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Organe und Gewebe nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Der Bundestag hatte im Jahr 2020 gegen die Widerspruchslösung gestimmt.