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Nach Schließfachaufbrüchen: OLG gegen höhere Entschädigung

Wie sicher muss ein Bankschließfach sein? Das Oberlandesgericht in Hamburg meint, das sei nicht verbindlich festgelegt. Hunderte Haspa-Kunden, deren Wertsachen von Einbrechern gestohlen wurden, müssen sich wohl mit einer Mindestentschädigung zufrieden geben.
Justitia
Ein Relief stellt die Göttin Justitia mit verbundenen Augen dar. © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt bleibt den geschädigten Kunden kaum noch Hoffnung auf eine höhere Entschädigung durch die Hamburger Sparkasse (Haspa). Im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) machte der Senat am Mittwoch deutlich, dass er der Berufung der Haspa gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg voraussichtlich stattgeben werde. Nach einer Vorberatung tendiere der Senat deutlich dazu, die Sicherungsmaßnahmen in der Norderstedter Filiale für ausreichend zu halten, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten. «Eine absolute Sicherheit gibt es nicht», fügte er hinzu.

Einbrecher machen Beute in zweistelliger Millionenhöhe

Anfang August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines Kernbohrers durch eine Betondecke in den Schließfachraum der Haspa-Filiale eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den aufgebrochenen Schließfächern. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der sieben geschädigte Kunden vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von mindestens 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro.

Landgericht verurteilt Haspa zu hohen Entschädigungszahlungen

Ende Juni hatte das Landgericht Hamburg die Sparkasse dazu verurteilt, drei Kunden Verluste in Höhe von 110 000, 100 000 und 68 000 Euro zu ersetzen. Das Geldinstitut habe seine Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt und hafte für die nachgewiesenen Schäden der Schließfachinhaber, stellte die Zivilkammer fest. Die Haspa zahlte nur die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Maximal-Entschädigung von 40 000 Euro pro Schließfach.

Klägeranwalt rechnet mit Niederlage im Berufungsverfahren

Das Oberlandesgericht hat der Klägerseite Gelegenheit gegeben, bis zum 15. Januar schriftlich Stellung zu nehmen und Zeugen zu benennen. Hennemann sieht aber kaum noch Chancen auf einen Erfolg für die Kläger. «Dieser Senat hat das Spiel heute abgepfiffen», sagte er. Es sei verwunderlich, wie einseitig sich das Gericht den Standpunkt der Haspa zu eigen gemacht habe. Schon zehn Jahre vor dem Einbruch in Norderstedt sei bekannt gewesen, dass Hightech-Täter einen Bewegungsmelder überwinden könnten. Nur ein Dreivierteljahr vor der Tat in Norderstedt sei ein ähnlicher, aber dann abgebrochener Einbruchsversuch bei einer Haspa-Filiale in Hamburg-Altona gemacht worden. Darum hätte sich die Sparkasse an dem sich fortentwickelnden Standard der Technik orientieren müssen. Das hatte auch das Landgericht so gesehen.

OLG: Spektakulärer Einbruch war schwer vorhersehbar

Der OLG-Senat stellte dagegen fest, dass es keine verbindlichen Sicherheitsstandards für Tresorräume gibt. Die Täter hätten einen 2,50 Meter langen Tunnel mit einem Durchmesser von 45 Zentimetern schräg durch die armierte Betondecke gebohrt. Dabei seien sie von einer leerstehenden Praxis über der Haspa ausgegangen. Das sei eine spektakuläre und hoch riskante, aber auch schwer vorhersehbare Vorgehensweise gewesen, sagte Panten.

Der Bewegungsmelder sei nach der Tat von Altona ausgetauscht worden. Doch auch das neue Modell, das als manipulationssicher galt, setzten die Täter außer Betrieb, vermutlich während der Öffnungszeit der Bank. Nach Hennemanns Ansicht hätte ein Vibrations- und Körperschallsensor den Einbruch verhindert. «Dann wäre die Sache beendet gewesen.»

Haspa sieht sich bestätigt

Der Senat habe in seiner vorläufigen Bewertung die Auffassung vertreten, dass die Haspa ihren tresormäßigen Sicherungspflichten nachgekommen sei, erklärte Unternehmenssprecherin Stefanie von Carlsburg. «Wir sind überzeugt davon, dass eine gegebenenfalls noch durchzuführende Beweisaufnahme das bestätigen wird.»

Kläger enttäuscht

Die beiden Haspa-Kunden, deren Klagen am Mittwoch verhandelt wurden, zeigten sich enttäuscht. Manfred Troyke sagte, er habe 160 000 Euro verloren. Jetzt habe er 30 Jahre umsonst gearbeitet. Eigentlich habe er sein Geld mit nach Hause nehmen wollen, weil die Sparkasse von ihm Strafzinsen verlangt habe. Doch ein Mitarbeiter der Haspa habe ihn gewarnt, das sei zu unsicher, und das Schließfach als Alternative angeboten. Das Bohrgeräusch der Einbrecher habe er sogar gehört, denn er wohne direkt gegenüber. «Ich dachte, die Straße wird aufgebohrt», sagte der Rentner.

Heiko Stamer hatte Goldbarren und -münzen sowie 25 000 in bar in seinem Schließfach. Sein Vermögen in Höhe von 120 000 Euro sei nun weg. «Das ist bitter», sagte Stamer. Von den 40 000 Euro Entschädigung müsse er auch noch die Anwaltskosten bezahlen. Dass die Täter bald geschnappt werden, ist nicht zu erwarten. «Leider gibt es noch nichts Neues zu berichten. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen», erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, Michael Bimler.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version der Meldung war als Fortsetzungstermin der 15. Januar angegeben. Tatsächlich hat das Gericht noch keinen neuen Verhandlungstermin angesetzt, sondern der Klägerseite zunächst Zeit bis zum 15. Januar gegeben, um schriftlich Stellung zu nehmen und Zeugen zu benennen.

© dpa
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