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Hamburg will Forderung nach Kalifat unter Strafe stellen

Ende April und Anfang Mai sorgten zwei von Islamisten organisierte Demos in Hamburg bundesweit für Empörung. Unter anderem wurde dabei der Ruf nach einem Kalifat laut. Das könnte bald strafbar werden.
Demonstration der islamistischen Szene in Hamburg
Teilnehmer einer Islamisten-Demo halten ein Plakat mit der Aufschrift „Kalifat ist die Lösung“ in die Höhe. © Axel Heimken/dpa

Vor dem Hintergrund zweier von Islamisten organisierten Demonstrationen in Hamburg setzt sich der rot-grüne Senat dafür ein, Forderungen nach einem Kalifat oder der Scharia in Deutschland künftig unter Strafe zu stellen. Eine entsprechende Initiative habe er in die Innenministerkonferenz (IMK) eingebracht, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss der Bürgerschaft.

Die Idee sei, die in den Paragrafen 90a und 130 des Strafgesetzbuches geregelte Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und der Volksverhetzung zu erweitern.

So könnte es ermöglicht werden, «dass auch der bestraft wird, der zur Beseitigung und Ersetzung der verfassungsmäßigen Ordnung aufstachelt», sagte Grote. Nichts anderes sei die Forderung nach einem Kalifat oder der Scharia.

Zu prüfen sei ferner, ob Personen, die sich selbst als ethnische oder religiöse Gruppe definieren, wegen Volksverhetzung verantwortlich gemacht werden könnten, wenn sie zum Hass gegen andere Gruppen oder die Mehrheitsgesellschaft aufforderten.

Von der IMK-Initiative erhofft sich Grote einen Prüfprozess, in dem auch andere Länder ihre Überlegungen einbringen könnten. «Es ist jetzt erst mal die Hamburger initiative und wir müssen sehen, dass wir da mehr Kollegen aus den Ländern und des Bundes mit an Bord kriegen.»

Ende April und Anfang Mai hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Gruppe Muslim Interaktiv in Hamburg über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. Bei der ersten Demonstration waren Rufe nach einem Kalifat laut geworden. Die zweite Kundgebung fand unter scharfen Auflagen statt, die auch Forderungen nach einem Kalifat untersagten.

Ein Verbot der Versammlungen sei in keinem Fall möglich gewesen, sagte Grote. Dies habe eine rechtliche Prüfung durch die Versammlungsbehörde ergeben. «Es hat weder vom Polizeipräsidenten noch von mir an Ermutigungen gefehlt, zu möglichst weitreichenden Entscheidungen zu kommen. Politisch wäre es zwar der leichtere Weg gewesen.» Doch die Grenzen des Rechtsstaats würden für alle gelten - «und erst recht für die Behörden».

Eine Untersagung einer Versammlung wäre nur möglich, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dabei eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist, sagte auch Polizeipräsident Falk Schnabel. Laut Bundesverfassungsgericht seien jedoch auch solche Meinungsäußerungen zulässig, die offensichtlich verfassungsfeindlich sind. Wer daran etwas ändern wolle, könne sich dem nur über das Strafrecht nähern.

Bei der Lagebewertung zu den Versammlungen von Muslim Interaktiv durch den polizeilichen Staatsschutz sei man nicht von einem unfriedlichen Verlauf ausgegangen, sagte der Chef des Landeskriminalamts, Jan Hieber. Vielmehr sei man bei Muslim Interaktiv erfahrungsgemäß bemüht, keine Straftaten zu begehen. «Eine vierstellige Zahl an Menschen so unter Kontrolle zu halten, wie es bei den Versammlungen abgelaufen ist, das ist schon ungewöhnlich.» Dies spreche für den Organisationsgrad der Gruppe.

Muslim Interaktiv sei dem Verfassungsschutz seit 2020 bekannt, «zunächst als virtuelle Gruppe», sagte die stellvertretende Leiterin des Hamburger Landesamtes, Anja Domres. Die ersten Demos der Gruppe habe es in Berlin gegeben. «In Hamburg sind uns rund 20 Mitglieder bekannt, die wir zum inneren Zirkel zählen.» Hinzu kämen etwa 100 Menschen im Umfeld der Gruppe.

© dpa
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