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Faeser droht Islamisten mit aller Härte des Strafrechts

Trotz Protests darf in Hamburg eine weitere Demonstration der Gruppe Muslim Interaktiv stattfinden – unter strengen Auflagen. Die Bundesinnenministerin versichert, man habe das Geschehen fest im Blick.
Demonstration der islamistischen Szene
Die als extremistisch eingestufte Gruppe Muslim Interaktiv will nun erneut in Hamburg auf die Straße gehen. © Axel Heimken/dpa

Die deutschen Sicherheitsbehörden haben die islamistische Szene in Deutschland nach Angaben von Bundesinnenministerin Nancy Faeser fest im Visier. «Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen», sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern. 

Faeser versicherte, auch jene, die Ende April auf einer Islamisten-Demonstration in Hamburg über ein Kalifat fantasiert hätten, stünden im Fokus der Sicherheitsbehörden. «Wir können in unserem Rechtsstaat solche Gruppierungen aber nur verbieten, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind», erklärte die Ministerin. 

Die als extremistisch eingestufte Gruppe Muslim Interaktiv will heute erneut in Hamburg auf die Straße gehen. Die Kundgebung ist an strenge Auflagen geknüpft. Dazu zählen das Verbot, zu Hass oder Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels zu leugnen. Bei einer ebenfalls von Muslim Interaktiv organisierten Kundgebung Ende April war unter anderem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme gefordert worden. Der Aufmarsch hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Faeser bezeichnete die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden als richtig. «Das ermöglicht ein sofortiges hartes Einschreiten, wenn aus der Demonstration heraus aggressiv nach einem Kalifat in Deutschland gerufen wird und wenn das Existenzrecht Israels geleugnet oder gegen Juden gehetzt wird», so die Ministerin. Die Sicherheitsbehörden beobachteten zudem sehr genau, ob gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun verstoßen werde. «Das ist eine Straftat, die auch bei Demonstrationen ein sofortiges Durchgreifen ermöglicht.»

© dpa
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