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Islamisten-Demo in Hamburg unter strengen Auflagen

Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv demonstriert erneut in Hamburg. Mit einer Kundgebung Ende April hatte die Gruppe weit über die Hansestadt hinaus für Empörung gesorgt.
Islamisten-Demo in Hamburg
Demonstranten nehmen an einer Kundgebung der islamistischen Gruppierung Muslim Interaktiv in Hamburg teil. © Gregor Fischer/dpa

Zwei Wochen nach ihrer umstrittenen Kundgebung in Hamburg hat die extremistische Gruppierung Muslim Interaktiv erneut in der Hansestadt mobilisiert. Nach Angaben der Polizei schlossen sich am Samstagnachmittag rund 2300 Menschen einer Demonstration der Islamisten an.

Unter strengen Auflagen und großer Polizeipräsenz versammelten sie sich zu einer Kundgebung auf dem Kreuzweg im Stadtteil St. Georg. Am 27. April hatte eine Kundgebung von Muslim Interaktiv bundesweit Empörung ausgelöst, weil auf Schildern unter anderem der Schriftzug «Kalifat ist die Lösung» zu lesen war.

Am Samstag hatte die Polizei am Rande der Versammlung, die unter dem Titel «Gegen Zensur und Meinungsdiktat» angekündigt war, unter anderem Wasserwerfer positioniert. In der Nähe versammelten sich einige Gegendemonstranten. Anders als vom Anmelder gewünscht durfte die Versammlung von Muslim Interaktiv nur als stationäre Kundgebung stattfinden, ein Demozug war nicht erlaubt. Die Teilnehmer waren nach Beobachtungen einer dpa-Reporterin fast ausschließlich Männer.

Kundgebung unter strengen Auflagen

Die Versammlungsbehörde hatte als eine von neun Auflagen vorgegeben, dass es keine Geschlechtertrennung geben dürfe. Die Auflagen wurden zu Beginn, wie von der Behörde vorgegeben, auf Deutsch und Arabisch vorgelesen. Wie schon bei der Demonstration Ende April war es untersagt, zu Hass und Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels zu leugnen. Auch das Beschädigen oder Verbrennen israelischer Flaggen wurde untersagt.

Die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland sind nach Darstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann begrenzt. «Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundesverfassungsgericht habe aber sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.

Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie «Das Kalifat ist die Lösung» zu ihrer Losung machen würde. «Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen», sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen - «das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall».

Faeser: Sicherheitsbehörden haben islamistische Szene im Visier

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene in Deutschland fest im Visier hätten. «Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen», sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern.

Faeser versicherte, auch jene, die in Hamburg über ein Kalifat fantasiert hätten, stünden im Fokus der Sicherheitsbehörden. «Wir können in unserem Rechtsstaat solche Gruppierungen aber nur verbieten, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind», erklärte die Ministerin. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr., der Kalif war sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher.

Faeser bezeichnete die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden als richtig. Die Sicherheitsbehörden beobachteten zudem sehr genau, ob gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun verstoßen werde. «Das ist eine Straftat, die auch bei Demonstrationen ein sofortiges Durchgreifen ermöglicht.»

© dpa
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