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Dreitägiger Warnstreik bei Busunternehmen im Norden

Erneuter Warnstreik im Busverkehr in Schleswig-Holsteins großen Städten. Die Gewerkschaft Verdi hat Busfahrerinnen und Busfahrer zu einem dreitägigen Warnstreik von Mittwoch an aufgerufen.
Verdi
Ein Beschäftigter trägt bei einem Warnstreik eine Warnweste von Verdi. © Tom Weller/dpa/Symbolbild

Pendler müssen im Norden in der kommenden Woche erneut Alternativen für den Bus zur Arbeit suchen. Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten der öffentlichen Busunternehmen in Schleswig-Holstein vom Betriebsbeginn am Mittwoch (14. Februar) bis zum Betriebsende am Freitag kommender Woche (16. Februar) zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Er gehe davon aus, dass der Busverkehr in den vier großen Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster weitgehend stillstehen werde, sagte der Verbandsgeschäftsführer der kommunalen Arbeitgeberverbände in Schleswig-Holstein, Jan Jacobsen, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Der Gewerkschaft gehe es nicht um die Sache, sagte Jacobsen. «Die Bevölkerung muss leiden, weil Verdi es so will.» Die geforderte Arbeitszeitverkürzung von 39 auf 35 Stunden mache alleine für Kiel Mehrkosten in Höhe von sechs Millionen Euro aus. «Der Streikaufruf war am Mittwoch bereits draußen, bevor die Verhandlungsrunde beendet war.» Dieser Darstellung widersprach Verdi-Sprecher Frank Schischefsky. «Das ist eine Lüge.»

Verdi-Verhandlungsführer Sascha Bähring hatte am Mittwoch den Arbeitgebern vorgeworfen, mit dem aktuellen Angebot keinerlei Bewegung in Richtung echter Entlastung und Arbeitszeitverkürzung zu bieten. Für den 16. Februar hat die Gewerkschaft alle Warnstreikenden im Land zu einer Demonstration und Kundgebung vor dem Landeshaus in Kiel aufgerufen.

Erst Ende vergangener Woche hatte ein bundesweiter Warnstreik im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch in Schleswig-Holstein zu Ausfällen im Busverkehr geführt. Die Gewerkschaft fordert für die Angestellten im Busgewerbe neben einer Einführung einer 35-Stunden-Woche eine Begrenzung der Schichtlänge auf maximal zehn Stunden. Ebenfalls wird eine Mindestruhezeit von zwölf Stunden verlangt. Die Laufzeit der Vereinbarung soll zwölf Monate betragen.

© dpa
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