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Elfjährige und Oma getötet: Mutter zu Haft verurteilt

In einer Familie wird beschlossen, gemeinsam zu sterben. Ein Kind wehrt sich nicht, als es von der Mutter umgebracht wird. Die «lebensbrechende Beeinflussung» begann schon viel früher, so das Gericht.
Prozess nach Tod einer Elfjährigen und ihrer Großmutter
Eine Frau sitzt im Kriminalgericht Moabit auf einer Bank in einem Gerichtssaal. © Paul Zinken/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter ist die Mutter des Mädchens zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die 42-Jährige am Dienstag des Totschlags sowie der Tötung auf Verlangen schuldig. Gegen den mitangeklagten Großvater des Kindes ergingen sechs Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag. Er sei an den Verabredungen zu einem gemeinsamen Suizid beteiligt gewesen. Die Tat könne «nur als schrecklich bezeichnet werden», sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Das Kind sei derart beeinflusst worden, dass es letztlich der Mutter die Arme hinstreckte und Schnitte hinnahm.

Die 42-Jährige hatte am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter mit einem Messer umgebracht, dann ihre Mutter - die 68-Jährige jedoch auf deren ausdrücklichen Wunsch. Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die vier Jahre und drei Monate beziehungsweise drei Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigerin der 42-Jährigen stellte keinen konkreten Antrag. Die 42-Jährige sei ein «Werkzeug» ihrer psychisch kranken Mutter gewesen, so die Anwältin. Die Verteidigerinnen des 71-Jährigen plädierten auf Freispruch. Mit Rechtsmitteln wird gerechnet.

Die Angeklagte und ihre 68-jährige Mutter, zwei Frauen mit psychischen Problemen, hätten in einem «symbiotischen, nicht mehr als gesund zu bezeichnenden Verhältnis» gelebt. Die Angeklagte habe das auf ihre Tochter übertragen. Die 68-Jährige habe seit Jahren mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen «und ins Jenseits überzugehen, an das sie glaubten». Allerdings sei die Elfjährige nicht des Lebens überdrüssig gewesen. «Die lebensbrechende Beeinflussung hat viel früher begonnen», so Richter Herb. Wegen einer Persönlichkeitsstörung sei die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen.

Die Angeklagten waren selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Von allen vier Familienmitgliedern wurden Abschiedsbriefe gefunden. In den Schreiben war von Zukunftsangst die Rede. Das Mädchen hatte auch einer Freundin geschrieben. Darin hieß es unter anderem: «Ich bin mit Mama in den Himmel gegangen. Wir fühlen uns hier nicht mehr sicher.» Im Himmel würde es «viele Katzen» und Geschenke geben.

Die deutsche Familie lebte zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei Anklageerhebung mitgeteilt, die Familie habe sehr «bibeltreu und pietistisch» gelebt. Dabei soll ihr Glaube «auch spirituell-esoterische Züge» angenommen haben. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert gezeigt haben. Die Mutter hatte im Prozess gesagt, von ihrer Tochter und ihrer Mutter getrennt zu sein, sei für sie «die schmerzlichste und größte Strafe».

© dpa
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