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Kind und Großmutter getötet: Vater und Tochter angeklagt

Eine Elfjährige und ihre Großmutter werden tot aufgefunden. Mutter und Großvater des Mädchens sind schwer verletzt. Nun hat die Staatsanwaltschaft sie angeklagt.
Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

In einer Wohnung in Berlin-Köpenick findet die Polizei zwei Tote - eine Elfjährige und ihre Großmutter. Die Mutter des Mädchens ist schwer verletzt, ebenso der Großvater in seiner Wohnung in der Nähe. Rund vier Monate später hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen die Frau und ihren Vater, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Die Anklage wirft der 42-Jährigen Totschlag sowie Tötung auf Verlangen vor, dem Senior Totschlag durch Unterlassen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau zunächst ihre Tochter zwischen dem 13. und 14. Oktober 2023 umgebracht hat. Dann soll sie ihre 68 Jahre alte Mutter auf deren ausdrückliches Verlangen getötet haben. Ihr 70 Jahre alter Vater soll von dem Vorhaben gewusst haben - und trotzdem im Fall seiner Enkelin nicht eingeschritten sein.

Die beiden Beschuldigten hätten die Absicht gehabt, sich ebenfalls zu töten, so die Staatsanwaltschaft. Dies sei auch jeweils versucht worden - aber letztlich nicht gelungen. Am 16. Oktober 2023 fand die andere Tochter des Mannes den verletzten Vater. In der anderen Wohnung stießen die Polizisten dann auf die verletzte 42-Jährige und die Leichen des Mädchens und seiner Großmutter. Tochter und Vater kamen zunächst ins Krankenhaus und wurden später festgenommen. Beide befinden sich seitdem laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Nach den Ermittlungen lebte die deutsche Familie sehr zurückgezogen. Sie habe sehr «bibeltreu und pietistisch» gelebt, so die Staatsanwaltschaft. Dabei soll ihr Glaube «auch spirituell-esoterische Züge» angenommen haben. Dadurch soll sich die Familie immer mehr von der gesellschaftlichen Entwicklung überfordert und mit der Politik unzufrieden gezeigt haben. Vor diesem Hintergrund soll nach den Ermittlungen der Plan für die angeklagten Taten entstanden sein.

© dpa
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