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Prozess um tödlichen Raserunfall wird an Landgericht verlegt

Der vor dem Amtsgericht München verhandelte Prozess gegen einen mutmaßlichen Raser, der einen 18-Jährigen getötet und fünf Menschen verletzt haben soll, ist an das Landgericht verwiesen worden. Die Richterin habe den Eindruck gewonnen, dass die Strafe im Falle einer Verurteilung mehr als vier Jahre Haft betragen könnte, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Dies übersteige aber die Strafgewalt des Schöffengerichtes, weshalb die Richterin den Fall an das Landgericht verwiesen habe. Über den Beschluss vom Donnerstag hatten zuvor bereits Medien berichtet.
Prozessakten
Prozessakten in einem Gerichtssaal. © Holger Hollemann/dpa/Symbolbild

Der Prozess hatte am Donnerstag vor dem Amtsgericht mit einem Geständnis des 22 Jahre alten Angeklagten begonnen. Er räumte zunächst über seine Anwältin ein, einen 18-Jährigen tödlich verletzt zu haben, als er - ohne Führerschein und unter Einfluss von Alkohol und Drogen - auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mit hoher Geschwindigkeit mit seinem Wagen in eine Tram-Haltestelle schleuderte. Später entschuldigte er sich unter Tränen auch persönlich bei einem guten Freund des Getöteten, der bei dem Unfall am Münchner Leonrodplatz ebenfalls schwer verletzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung sowie ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor, weil der 22-Jährige mit bis zu 144 Kilometer pro Stunde durch die Innenstadt gerast war. Das Verfahren muss nun vor dem Landgericht neu verhandelt werden.

© dpa
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