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Haftstrafe nach tödlichem Raserunfall

Im Dezember endete die Verhandlung um einen tödlichen Raserunfall in München vor dem Amtsgericht nach nur einem Tag - nun hat es in einem zweiten Prozess ein Urteil gegeben.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall in München im vergangenen Sommer hat das Landgericht München I den Angeklagten zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe am Mittwoch wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem erhielt der Mann eine fünfjährige Führerschein-Sperre. Bei dem Unfall an einer Münchner Tram-Haltestelle waren ein 18-Jähriger getötet und fünf Menschen verletzt worden.

Der 22-Jährige hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und unter Tränen um Verzeihung gebeten. «Ich kann nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut und wie sehr ich es bereue», sagte er. «Ich werde mir das wahrscheinlich auch niemals vergeben.» Der junge Mann raste nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf der Flucht vor der Polizei, unter Drogen- und Alkoholeinfluss und ohne Führerschein mit 144 Kilometern pro Stunde durch die Münchner Innenstadt.

An einer Tram-Haltestelle erfasste er mit seinem Wagen einen heute 19-Jährigen, der vor Gericht als Zeuge aussagte, und dessen besten Freund. Die jungen Männer waren gerade auf dem Weg von einem Festival nach Hause. Der beste Freund starb. Sein Kumpel, der gerade sein Abi in der Tasche hatte, ein Torwart-Talent war und am Wochenende danach sein erstes Spiel bei einem neuen Fußballverein in der Bayernliga bestreiten sollte, wurde so schwer verletzt, dass die Ärzte fürchteten, sein Bein amputieren zu müssen. Viermal wurde er operiert, verbrachte Wochen im Krankenhaus, sein Studium brach er ab, weil die Reha ihm dafür keine Zeit mehr ließ.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte am Amtsgericht München der Prozess um den Unfall begonnen. Die Richterin am Amtsgericht, das nur Strafen von höchstens vier Jahren verhängen kann, gewann den Eindruck, die Strafe würde im Falle einer Verurteilung höher ausfallen. Daher wurde die Sache dann an das Landgericht verwiesen.

© dpa
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