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Bund Naturschutz prangert Kahlschläge im Spessart an

Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern hat einen aus seiner Sicht umfassenden Kahlschlag in einem Vogelschutzgebiet im Spessart angeprangert. Auf einer Fläche von rund 330 Hektar habe es im Fürstlich Löwenstein'schen Park im Hafenlohrtal des Landkreises Main-Spessart Kahlschläge und kahlschlagähnliche Eingriffe gegeben, sagte der Verbandsvorsitzende Richard Mergner am Montag in Nürnberg.
Vogel im frostigem Apfelbaum
Ein Vogel sitzt auf einem Zweig und pickt an einem Apfel. © picture alliance / dpa

«Ein wohl bislang in dieser Größenordnung einzigartiger Naturfrevel in ganz Deutschland, der seit 22 Jahren im Europäischen Vogelschutzgebiet Spessart stattfindet», sagte Mergner. Viele Vogelarten seien dadurch massiv beeinträchtigt worden. Die Eingriffe verstoßen laut BN gegen das Bundesnaturschutzgesetz und gegen die Vogelschutzrichtlinie. Vor den Kahlschlägen habe es keine Verträglichkeitsprüfung gegeben. Der BN beruft sich auf ein in seinem Auftrag erstelltes Gutachten.

Ein Sprecher des Landratsamtes Main-Spessart teilte auf Anfrage mit, sie hätten den Sachverhalt umfassend geprüft und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Derzeit sei sichergestellt, dass keine weiteren Fällungen die Erhaltungsziele beeinträchtigten. Zudem habe es zwischen den beteiligten Behörden und der Eigentümerfamilie Gespräche gegeben, die eine Bewirtschaftung der im Vogelschutzgebiet liegenden Waldfläche im Einklang mit den Erhaltungszielen gewährleisten sollen. Das Fürstlich Löwenstein'sche Forstamt teilte mit, die fortgesetzten und haltlosen Vorwürfe und Unterstellungen des BUND kommentiere man nicht. «Mit dem Landratsamt arbeiten wir sehr gut zusammen zum Erhalt vom Lebensraum Wald im Klimawandel.»

Wegen der Kahlschläge ist laut BN bereits seit 2016 ein Verfahren einer weiteren Partei beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig. Auch weil es an einer klaren Rechtslage fehle, sei das Verfahren bislang nicht zu einem Abschluss gekommen. Der Bund Naturschutz sieht deshalb auch den Freistaat in der Pflicht, zu handeln. Die Staatsregierung habe es über Jahre versäumt, ein Kahlschlagsverbot im Waldgesetz zu verankern, sagte der BN-Waldreferent Ralf Straußberger. Ein Kahlschlagsverbot müsse endlich auch im Bayerischen Waldgesetz festgeschrieben werden, damit solche Exzesse verhindert und geahndet werden könnten.

© dpa
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