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Autofahrer schiebt Aktivisten bei Blockade vor sich her

Ein Autofahrer hat bei einer Straßenblockade in München nach Angaben der Polizei zwei Klimaaktivisten mit seinem Wagen weggeschoben. Der Mann habe die zwei Protestteilnehmer am Montag mit Schrittgeschwindigkeit vor sich hergeschoben, teilte die Polizei mit. Danach sei er verschwunden, ohne sich weiter um den Vorfall zu kümmern. Rettungskräfte hätten aber keine Verletzungen bei den Aktivisten festgestellt, sagte ein Polizeisprecher. Auf der Plattform X (vormals Twitter) verbreitete die Gruppe Letzte Generation ein Video, das den Vorfall zeigen soll. Die Polizei ermittelte.
Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. © David Inderlied/dpa/Symbolbild

Klimaaktivisten hatten am Montag in München erneut den Verkehr an mehreren Straßen blockiert. Es habe im Verlauf des Tages neun solcher Aktionen gegeben, teilte die Polizei am Abend mit. Zudem hätten Aktivisten zweimal versucht, sich im Bereich der Donnersberger Brücke/Arnulfstraße auf die Straße zu kleben. Dies habe die Polizei aber unterbunden.

Mehrere Aktivisten seien an verschiedenen Örtlichkeiten von Verkehrsteilnehmern gewaltsam von der Straße gezogen worden. Weiter hieß es in der Mitteilung vom Abend: «Die Münchner Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer ausdrücklich um Gelassenheit. Gegen Personen, die gewaltsam gegen andere Personen vorgehen, in welcher Form auch immer, leitet die Polizei konsequent Ermittlungen ein.»

Als Reaktion auf die Vielzahl der Proteste und einer demnach nicht durchgängig gewährleisteten Rettungsgasse hatte die Stadt am Freitag ein Teil-Verbot für derartige Demonstrationen erlassen. Es gilt für Proteste, die auf Routen von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen stattfinden, nicht angezeigt werden und bei denen sich Aktivisten auf der Fahrbahn festkleben.

Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 12. September - dem Tag, für den die Gruppe Letzte Generation das Ende ihrer Proteste angekündigt habe. Die Teilnahme an den Protesten könne bis dahin mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung erleichtert aber vor allem der Polizei das Vorgehen gegen die Verkehrsblockaden.

© dpa
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