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Arbeitsgruppe des VfB präsentiert Ergebnisse

Rund um die Abwahl von Präsident Claus Vogt als Aufsichtsratschef war beim VfB Stuttgart ein heftiger Machtkampf entbrannt. Künftig soll die Besetzung des Postens in der Satzung klar geregelt sein.
Alexander Wehrle und Claus Vogt
Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle (l) und Stuttgarts Präsident Claus Vogt (r) stehen auf der Tribüne. © Harry Langer/dpa

Nach dem Machtkampf an der Clubspitze im Frühjahr will der VfB Stuttgart die Besetzung seines Aufsichtsratsvorsitzes künftig noch klarer regeln. Eine Arbeitsgruppe des Fußball-Bundesligisten empfahl dem Präsidium am Dienstag daher, bei der nächsten Mitgliederversammlung am 28. Juli entsprechende Satzungsänderungsanträge zur Diskussion und zur Abstimmung zu stellen.

Hintergrund ist die Abwahl von VfB-Präsident Claus Vogt als Aufsichtsratschef der AG im vergangenen März. Ein jahrelanges Versprechen, dass der Präsident des Vereins auch immer Vorsitzender des Kontrollgremiums bleiben sollte, war dadurch gebrochen worden. Teile der organisierten Fanszene hatten sich verraten gefühlt und den Einfluss der Mitglieder schwinden sehen - und zwischenzeitlich den Rücktritt des gesamten Präsidiums gefordert.

Es hatte mehrere öffentliche Stellungnahmen von den diversen Seiten in dem Konflikt gegeben. Der Vorstand der AG um Alexander Wehrle hatte angekündigt, die Probleme und Strukturfragen in einer kompakten Arbeitsgruppe mit allen Gremien angehen zu wollen.

Diese Arbeitsgruppe habe mehrere Ergebnisse ausgearbeitet, hieß es nun in einer Mitteilung. Die 50+1-Regelung, die verhindert, dass ein Geldgeber die Stimmenmehrheit und damit das letzte Wort in einem Club bekommen kann, sei beim VfB «formal vollumfänglich gewahrt». Der Verein solle innerhalb des Aufsichtsrats künftig aber personell verstärkt werden.

Aussagen rund um Mitgliederversammlung zur Ausgliederung 2017, «wonach der Präsident oder ein Mitglied des Präsidiums immer den Aufsichtsratsvorsitz innehaben sollen, können aufgrund der Rechtslage für den unabhängigen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft grundsätzlich rechtlich nicht bindend sein», hieß es weiter. Unabhängig davon würden sich aber alle Gremienvertreter zu der Zusage bekennen, dass «stets ein gewähltes Mitglied des Präsidiums den Vorsitz bekleiden solle.» Das solle in der Vereinssatzung fixiert werden.

Aktuell wird der Aufsichtsrat der AG von Tanja Gönner angeführt, sie gilt aber nur als Übergangslösung. Vizepräsident Rainer Adrion hatte im Mai erklärt, dass er für den Posten zur Verfügung stünde, «wenn das hilft, Ruhe in den Verein zu bringen.»

© dpa
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