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Silvester: Diese Verbote und Versicherungen greifen

Feuerwerk hat zum Jahreswechsel Hochkonjunktur. Doch nicht überall ist das Böllern erlaubt. Verbraucher sollten wissen, wo es Verbote gibt und welche Versicherung im Ernstfall Hilfe leistet.
Feuerwerk am Himmel
Erleuchtet den Nachthimmel schön bunt, kann aber auch gefährlich sein: Silvesterfeuerwerk. © Lars Penning/dpa/dpa-tmn

Nur an Silvester und Neujahr dürfen Böller und Raketen ohne behördliche Genehmigung gezündet werden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin. Allerdings geht das nicht überall. Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.

Laut der Verbraucherzentrale NRW haben zum Beispiel Düsseldorf und Köln aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen besondere Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Pyrotechnik gezündet werden darf. Auch in Hamburg, Berlin und München etwa gibt es solche Bereiche. Meist befinden sich diese in der Innenstadt oder rund um belebte Plätze und Veranstaltungsorte.

Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Bereichen mit großen Menschenansammlungen

Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre hinter Gittern kommen. Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.

Diese Versicherungen zahlen im Schadenfall

Apropos Gefährdung: Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nicht immer ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Police im Schadenfall greift:

  • Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung zahlt, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen.
  • Private Unfallversicherung: Wer selbst dauerhafte Schäden erleidet, benötigt diesen Schutz.
  • Wohngebäudeversicherung: Fängt das eigene Haus - zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete - Feuer, kommt in aller Regel diese Police für den Schaden auf.
  • Hausratversicherung: Nimmt die Inneneinrichtung versehentlich Schaden, kann die Hausratversicherung einspringen.
  • Kfz-Versicherung: Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Bei Seng- und Schmorschäden ist der Versicherer laut den Verbraucherschützern fein raus. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es für die Schadenregulierung die Vollkaskoversicherung.

© dpa
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