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Rechtskonservative Parteien streben Fusion an

Die von Rechtskonservativen und Wirtschaftsliberalen gegründeten Kleinparteien Bündnis Deutschland und Wir Bürger streben eine Fusion an. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Wochenende im thüringischen Altenburg unterzeichnet, wie die beiden Vorsitzenden Steffen Große (Bündnis Deutschland) und Jürgen Joost (Wir Bürger) am Sonntag mitteilten.
Kleinpartei Bündnis Deutschland
Der Parteivorsitzende Steffen Große (M) stellt zusammen mit Walter Münnich (l-r), Ellen Walther-Klaus, Niklas Stadelmann und Jonathan Sieber in einem Berliner Hotel die neue Partei Bündnis Deutschland vor. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Bündnis Deutschland stellte in Altenburg zudem eine Kandidatenliste für die Landtagswahl in Thüringen am 1. September auf. An deren Spitze steht die parteilose Steffi Brönner. Sie gehörte einst dem Landesvorstand der thüringischen AfD an. 2017 geriet Brönner, die sich selbst als Konservative bezeichnet, in Konflikt mit dem rechtsnationalen Flügel der Partei um den Landesvorsitzenden Björn Höcke und trat 2019 aus der AfD aus.

Bündnis Deutschland war 2022 gegründet worden. Der Bundesvorsitzende der Partei, Steffen Große, war früher einmal Landesvorsitzender der Freien Wähler in Sachsen. Er sagte, seine Partei wolle «dazu beitragen, dass linke Politik in Berlin und Brandenburg beendet wird».

Der Partei Wir Bürger gehören einige frühere AfD-Mitglieder an, die sich bereits 2015 gemeinsam mit Bernd Lucke aus der AfD verabschiedet hatten, weil ihnen diese zu radikal geworden war. Die Partei hieß anfangs Alfa, später Liberal-Konservative Reformer (LKR). Den neuen Namen trägt sie seit 2023. Der Bundesvorstand von Wir Bürger empfahl seinen Mitgliedern am Sonntag für die Europawahl, die Listen sowie den Wahlkampf von Bündnis Deutschland zu unterstützen.

Die Absichtserklärung sei der Ausgangspunkt für weitere Beratungen zur konkreten Ausgestaltung eines Verschmelzungsvertrages, sagte der Vorstandsvorsitzende Joost. Dieser müsse von Parteitagen beider Parteien jeweils mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gebilligt werden. Anschließend würden Urabstimmungen durchgeführt.

© dpa
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