In Abhängigkeit vom Ausgang werde gegebenenfalls ein weiterer Termin zur Verhandlung über die Begründetheit der Anträge bestimmt. Erst bei diesem eventuellen Folgetermin gehe es um die Frage, ob die betreffenden Corona-Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar waren.
Konkret geht es Neigel um die Wirksamkeit von Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in einer später geänderten Fassung.
Die Sängerin wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz «gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht» für Konzerte eingeführt und trotz Verbots für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben.
Die ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockdowns müssten generell juristisch überprüft werden. Neigel sprach von «willkürlicher Handhabe».