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Keine Entscheidung zu Klage gegen Corona-Verordnung

Sängerin Julia Neigel klagt gegen eine sächsische Corona-Schutzverordnung. Diese wendet sich gegen die 2G-Impfpflicht für Konzerte und Schließung aller Kulturbetriebe für Monate.
Normenkontrollklage von Musikerin Julia Neigel
Sängerin Julia Neigel sitzt vor Beginn der mündlichen Verhandlung die sächsische Corona-Schutzverordnung im Oberverwaltungsgericht. © Robert Michael/dpa

Im Fall der Corona-Klage von Musikerin und Sängerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen haben beide Seiten bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ihre Positionen ausgetauscht. Zur Zulässigkeit der Normenkontrollanträge wurde dabei nicht entschieden. Der Senat wird zunächst über einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter entscheiden und danach über die Frage beraten, ob die Klage zulässig ist. Ein Termin zur Verkündung wurde noch nicht bestimmt.

Neigel wirft dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Sie sprach von einer «willkürlichen Handhabe». Ihr entstanden demnach Einbußen durch abgesagte Konzerte.

Die Künstlerin hatte einen Normenkontrollantrag gegen die beanstandete Verordnung des Freistaates aus dem November 2021 erhoben. «Zu diesem Zeitpunkt war aber die Vorschrift schon nicht mehr in Kraft. Dies ist jedenfalls die Auffassung des Antragsgegners», erklärte ein OVG-Sprecher. Der Streitpunkt sei, ob es noch zulässig gewesen sei, diesen Antrag zu stellen. Von der Entscheidung des Senats hängt ab, ob über den Kern der Klage verhandelt wird.

Konkret geht es Neigel um die Wirksamkeit von Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in einer später geänderten Fassung. Sie wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz «gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht» für Konzerte eingeführt und trotz Verbots alle Kulturbetriebe für Monate geschlossen zu haben. Die ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockdowns müssten generell juristisch überprüft werden.  

Nach der Verhandlung zeigte sich die Sängerin gut gelaunt und kämpferisch. «Die kulturelle Teilhabe – das zwingende Völkerrecht – darf auch in Corona-Zeiten nicht außer Kraft gesetzt werden. Da spreche ich nicht nur für mich, sondern auch für meine Kollegen und für alle Bürger, die Kultur erleben möchten», sagte sie.

Wie zu dem im Sommer 2023 verschobenen Termin auch waren Fans und Unterstützer der Künstlerin gekommen, der Saal war bis zum letzten Platz gefüllt. Es gab auf Anordnung des Vorsitzenden penible Einlasskontrollen und Handyverbot im Saal.  

Redaktionshinweis: Im Zitat im 3. Absatz ein Nebensatz angefügt und klargestellt, dass das die Position des Antragsgegners ist (9.2., 15.54 Uhr).

© dpa
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