Der Schutz von Medienvertretern bei Versammlungen ist ausdrücklich als Aufgabe der Behörden formuliert. Journalisten sollen sich gegenüber der zuständigen Behörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu erkennen geben, damit geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden können. Auch eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie fließt ein, als Versammlungen oftmals ohne einen Leiter stattfanden. Teilnehmer der Demo sollen nun einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen bestimmen. Wenn das nicht gelingt, soll die Behörde den Ablauf regeln können.
Bei einer ersten Vorstellung des Gesetzentwurfes im Sommer hatte Schuster den Freistaat als «sehr versammlungsfreundliches Bundesland» bezeichnet. In kaum einem anderen Bundesland würden derart viele Kundgebungen und Aufzüge stattfinden, um sich am politischen Diskurs zu beteiligen, betonte er damals. Im Mittelpunkt stehe der zeitgemäße Schutz der Versammlungsfreiheit als wesentliches Kernelement der Demokratie, hieß es am Dienstag. Das Gesetz wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.