Wie die Polizei mitteilte, hatte der Anmelder zu einer propalästinensischen Versammlung rund 400 Teilnehmer angemeldet. Als Versammlungsbehörde habe man sie wegen des Titels «Stoppt den Genozid in Gaza» in der Annahme verboten, dass dieser die Straftatbestände der Volkverhetzung und der Billigung von Straftaten erfüllen würde. Die Gerichte kippten das Verbot aber.
Laut einer Sprecherin des OVG Münster handelte es sich um einen sogenannten Tenorbeschluss. Die Begründung für die Entscheidung wird demnach aufgrund der Eile erst später nachgeliefert.
Auch in Düsseldorf musste sich ein Gericht mit einer Demo mit Nahost-Bezug befassen. In dem Fall ging es aber um Beschränkungen auf der Versammlung, nicht um ein Verbot. Das dortige Verwaltungsgericht entschied, dass die von der Polizei angeordneten Beschränkungen der propalästinensischen Demo mit dem Titel «Stoppt die Aggression» zulässig sind. Bei der Versammlung am Samstag dürfen demnach die Parolen «Stoppt den Genozid» oder «Stoppt den Völkermord» weder skandiert noch auf Plakaten gezeigt werden.