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Jagd-Gegnerin setzt sich vor Gericht durch

Kein Schuss auf eigenem Grund und Boden: Eine Jagd-Gegnerin hat sich vor Gericht durchgesetzt: Ihr Grundstück ist für Jäger bald tabu.
Jagd
Ein Hochsitz steht am Waldrand bei Mainz. © Tim Würz/dpa

Eine Grundstücks-Eigentümerin hat vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf durchgesetzt, dass auf ihren Flächen bald nicht mehr gejagt werden darf. Das hat ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage mitgeteilt.

Die Jagdgegnerin war gegen die Stadt Wuppertal vor Gericht gezogen: Sie lehne die Jagd auf Tiere aus ethischen Gründen ab und wolle sie daher auf ihrer 13.000 Quadratmeter großen Fläche nicht länger dulden.

War das Jagdrecht lange übergeordnet, hatte der Europäische Gerichtshof befunden, dass die Eigentümer nicht einfach übergangen werden dürfen. Entsprechend war das Jagdrecht 2013 überarbeitet worden.

Auf Anraten des Gerichts lenkte die Stadt Wuppertal am Freitag ein: Man werde den Jagd-Pachtvertrag für das Grundstück zum 1. April 2029 auslaufen lassen und keinen neuen Vertrag abschließen. Das Verfahren wurde daraufhin für erledigt erklärt (Az.: 15 K 1852/22).

© dpa
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