Zwar gebe es keinen konkreten Zusammenhang zur EM, andererseits seien Handlungen irrational agierender Täter nicht kalkulierbar. Die Entscheidung zum Langzeitgewahrsam sei in jedem Einzelfall von einem Richter getroffen worden, teilte das Innenministerium mit.
Bei den in Langzeitgewahrsam genommenen Personen sei ein Strafverfahren eingeleitet worden, oder befinde sich noch in Prüfung. Da die Freiheitsentziehung nicht der Strafverfolgung, sondern der Gefahrenabwehr diene, finde das überarbeitete, neue Polizeigesetz des Landes NRW Anwendung, hieß es.