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Attacke gegen Polizisten: Anklage «Mönch von Lützerath»

Ein «Mönch» schubst einen Polizisten um, der im Schlamm steckt: Diese Bilder gingen bei der Räumung von Lützerath um die Welt. Nun soll der Mann unter der Kutte vor Gericht.
Anklage gegen «Mönch von Lützerath»
Polizisten und Demonstranten stehen sich bei der Demonstration von Klimaaktivisten am Rande des Braunkohletagebaus bei Lützerath gegenüber. © Oliver Berg/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Amtsgericht Erkelenz Anklage gegen einen französischen Klimaaktivisten erhoben, der als Mönch verkleidet Polizisten in Lützerath attackiert haben soll. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Dem 28-Jährigen werden demnach tätliche Angriffe auf Vollzugsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen.

Der «Mönch von Lützerath» hatte im Januar 2023 international für Aufsehen gesorgt. In Internetvideos war zu sehen, wie die vermummte und als Franziskanermönch verkleidete Person unter anderem einen Polizisten umschubste, der im Schlamm feststeckte. Damals war das Dorf Lützerath geräumt worden, um es danach für den Kohleabbau abzutragen. Es war zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte zunächst am Mittag des 14. Januars von hinten einem Polizisten ans Bein getreten, der dadurch umfiel und sich verletzte. Der Beamte habe Schmerzen in der Schulter gehabt und Hämatome erlitten. Später soll der als Mönch verkleidete Mann dann einen Polizisten zwei Mal geschubst haben, der gerade einer Kollegin helfen wollte, die ebenfalls im Schlamm steckengeblieben war. Diese Szene ging als Video um die Welt.

Dem beschuldigten Klimaaktivisten war man unter anderem auf die Spur gekommen, weil er auch in Frankreich in Mönchskutte bei Krawallen beteiligt gewesen sein soll. Zudem hatte der Franzose sich laut Anklage in einem Interview mit dem Magazin «stern» im vergangenen Februar schließlich als «Mönch von Lützerath» geoutet.

In dem Interview hatte der Franzose keine Reue gezeigt: «Irgendwie hat es Spaß gemacht, ja. Und eigentlich war ich selbst überrascht, dass ich nicht im Schlamm stecken geblieben bin.» Das Amtsgericht muss die Anklage noch zulassen. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht.

© dpa
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