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Klagen gegen Bistum: Ein Vergleich, zwei Fälle abgewiesen

In allen Klagen ging es um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche. In einem Fall nehmen das Bistum Aachen und ein Kläger den Vergleichsvorschlag des Gerichts an.
Justizzentrum Aachen
Landgericht Aachen gibt Entscheidung in Missbrauchssprozessen bekannt. (Archivbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

 

Aachen (dpa/lnw) - Das Bistum Aachen hat sich in einem Schmerzensgeldprozess im Zusammenhang mit Missbrauch vor dem Landgericht mit einem Kläger auf einen Vergleich geeinigt. Zugleich wies das Aachener Gericht zwei weitere Klagen gegen das Bistum ab. In einem Fall begründeten die Richter dies mit Verjährung, im anderen damit, dass die Tat nicht dem Bistum zuzuordnen sei. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

Es waren die ersten Zivilprozesse im Zusammenhang mit Missbrauch gegen das Bistum vor dem Landgericht Aachen. Für alle Fälle hatte das Gericht Vergleichsvorschläge gemacht. Alle Kläger haben in unterschiedlicher Höhe bereits Geld der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz (UKA) erhalten. 

Den Vergleich schloss ein heute 71 Jahre alter Mann ab, der auch im Betroffenenrat für das Bistum mitarbeitet. Er erhalte für langjährigen Missbrauch in seiner Zeit als Messdiener 100.000 Euro, teilte der Vorsitzende Richter der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen in einem Verkündungstermin mit. Der Betrag entspricht dem Vergleichsvorschlag des Gerichts. Der Kläger hatte ursprünglich ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro gefordert. Er hat bereits 10.000 Euro von der UKA erhalten.

Gericht sieht Fall als verjährt an

Im Fall eines heute 60-Jährigen sei die Klage an der eingetretenen Verjährung gescheitert, begründete das Gericht. Der Mann hatte wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung durch zwei Pfarrer in seiner Zeit als Messdiener ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro verlangt. Die Angabe, das Bistum habe dem Kläger durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten, habe die Kammer nicht überzeugt. Eine Klage gegen das Bistum, eine Anzeige gegenüber dem Pastor oder ein anderes gerichtliches Verfahren sei nach Auffassung der Kammer durchaus zeitnah möglich gewesen, erklärte das Gericht.

Im dritten Fall hatte ein heute etwa 50 Jahre alter Mann, angegeben, er sei als 17-Jähriger durch einen Berufsschullehrer bei einer privaten Nachhilfestunde vergewaltigt worden. Hier sah das Gericht das Bistum nicht in der rechtlichen Verantwortung. Der Täter sei ein vom Land Nordrhein-Westfalen bezahlter Lehrer sowie Kaplan. Die schädigenden Handlungen stünden nicht in einem ausreichend engen Zusammenhang mit seiner kirchlichen Tätigkeit. 

Für das öffentliche Unterrichtswesen trage der Staat die Verantwortung. Damit kam es nach Ansicht der Kammer nicht mehr auf eine eventuelle Verjährung an. In dem Fall war ein Schmerzensgeld von 325.000 Euro verlangt worden. 

Im Bistum Aachen sind 906.000 Menschen Mitglieder der katholischen Kirche. Dem Bistum waren Ende 2023 insgesamt 336 vom sexualisierter Gewalt Betroffene namentlich bekannt. Im vergangenen Herbst hatte das Bistum die Namen von verstorbenen Tätern und mutmaßlichen Tätern sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene veröffentlicht, um Betroffenen zu ermutigen, sich mitzuteilen. 

© dpa
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