Weil die Bautätigkeit deutlich gesunken ist, werden in Nordrhein-Westfalen auch weniger Weltkriegsbomben entdeckt. In den ersten neun Monaten 2023 sind landesweit 143 Weltkriegsbomben mit einem Gewicht von mindestens 50 Kilogramm entschärft worden, wie das NRW-Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das ist fast ein Viertel weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, als 186 Weltkriegsbomben in NRW geräumt wurden.
«Dies resultiert im Wesentlichen aus der stagnierenden Konjunktur im Baubereich», sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Nach Aussagen der Kampfmittelbeseitigungsdienste vor Ort würden teilweise ganze Bauplanungen nicht ausgeführt beziehungsweise nicht weitergeführt.
Noch am Fundort gesprengt werden mussten vom Kampfmittelbeseitigungsdienst 2023 bis Ende September acht Weltkriegsbomben aufgrund ihres Zustandes. In den ersten neun Monaten des Vorjahres waren es mit 18 Blindgängern mehr als doppelt so viele, die vor Ort gesprengt wurden.
Im Jahr 2019 waren in NRW noch 307 Weltkriegsbomben mit einem Gewicht von mindestens 50 Kilogramm entschärft worden. Infolge der Corona-Pandemie sanken dann die Bombenentschärfungen 2020 auf 197 Fälle. Die Behörden hatten nach früheren Angaben die aktive Suche nach den Blindgängern damals zeitweise eingeschränkt. Denn bei einem Fund hätte man womöglich viele Häuser evakuieren und Menschen beispielsweise in Turnhallen unterbringen müssen. Das sollte wegen Corona vermieden werden.
2021, als die Zahl der Bombenentschärfungen wieder stieg auf 278, wurden mit Blick auf Corona ebenfalls noch einige Bauprojekte ausgesetzt, um große Evakuierungen etwa um Klinken oder Altenheime herum zu vermeiden. Im Jahr 2022 gab es 239 Bombenentschärfungen in NRW. Bei dem Rückgang spielten nach früheren Angaben sowohl der Blick auf Corona als auch schon die Abkühlung der Baukonjunktur eine Rolle.
Bei einem Fund munitionsähnlicher Gegenstände ist besondere Vorsicht angesagt, betont das Innenministerium auf seiner Übersichtsseite zur Kampfmittelbeseitigung im Internet. Die Ordnungsbehörden, Feuerwehr oder Polizei müssten umgehend informiert werden. Fundgegenstände seien am Ort zu belassen. Das Berühren oder gar Untersuchen verdächtiger Gegenstände könne lebensgefährliche Folgen haben.