Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Stiebel-Eltron-Chef fordert Anpassung des Strompreises

Nach vielen Debatten steht das bundesweite Heizungsgesetz. Für eine ideale Umsetzung müsse aber noch am Strompreis geschraubt werden, meint der Chef des Wärmepumpenherstellers Stiebel Eltron.
Stiebel-Eltron-Chef
Kai Schiefelbein, Geschäftsführer von Stiebel Eltron. © Julian Stratenschulte/dpa

Der Unterschied zwischen dem Strompreis und dem Gaspreis sollte nach Ansicht des Chefs des Wärmepumpenherstellers Stiebel Eltron angepasst werden. Entweder müsse der Strom günstiger oder das Gas teurer werden, sagte Kai Schiefelbein am Firmensitz in Holzminden. Das könne dann auch den Absatz von Wärmepumpen und die von der Bundesregierung angestrebte Wärmewende ankurbeln. Die bisherige Ausgestaltung der Preise ist aus seiner Sicht der Kardinalfehler der Energiepolitik.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben private Haushalte in Deutschland im ersten Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde, also etwa 3,45 mal so viel. Schiefelbein plädiert für einen Faktor von etwa 2,5, wie er auch in den meisten anderen europäischen Ländern üblich sei. Dazu könne Deutschland beispielsweise die Steuern auf Strom senken.

Rückblickend habe auch die Debatte um das Heizungsgesetz der Wärmewende geschadet. «Das war, glaube ich, kein Highlight für die Demokratie», sagte Schiefelbein. Dabei hätten sich auch Mythen verfangen - etwa «dass Wärmepumpen für viele Gebäude nicht gehen. Das stimmt einfach nicht», sagte Schiefelbein. «Das ist wirklich komplette Vergangenheit.» Moderne Systeme könne man praktisch in jedes Gebäude einbauen.

Ziel des Heizungsgesetzes ist es, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen etwa mit Wärmepumpen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Im Kern sieht es vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Praxis mit Meerblick: So geht’s mit der beliebten ARD-Serie 2025 weiter
Tv & kino
Praxis mit Meerblick: So geht’s mit der beliebten ARD-Serie 2025 weiter
Regina Halmich und Stefan Raab
Tv & kino
Boxkampf von Raab gegen Halmich live bei RTL 
Eurovision Song Contest -  Bambie Thug
Musik news
Irischer Act beim ESC muss Körperbemalung ändern
Google Pixel 8a im Hands-on: Was kann das neue Google-Phone?
Handy ratgeber & tests
Google Pixel 8a im Hands-on: Was kann das neue Google-Phone?
Apple Pencil Pro: Was kann der neue Eingabestift?
Handy ratgeber & tests
Apple Pencil Pro: Was kann der neue Eingabestift?
Im Doppelpack und mit M2-Chip: Das ist das iPad Air 6
Handy ratgeber & tests
Im Doppelpack und mit M2-Chip: Das ist das iPad Air 6
Marco Reus
Fußball news
BVB im Partyrausch: Wembley als historischer Coup
Eine Familie sitzt auf einem Sofa
Familie
Warum Eltern negative Gefühle nicht verdrängen sollten