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Fußgänger soll Frau getötet haben - Tat abgestritten

Ein verurteilter Straftäter hat Freigang, wenig später ist eine Frau tot. Ist der Mann erneut straffällig geworden? Der Angeklagte streitet es ab. Nun wird vor Gericht nach der Wahrheit gesucht.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Prozess um eine erstochene Frau hat der Angeklagte, ein im Maßregelvollzug untergebrachter Mann, die Tat zurückgewiesen. Er habe das Opfer während eines Freigangs 2021 weder gesehen noch sei er ihm begegnet, hieß es in einer Erklärung, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt am Landgericht Göttingen am Dienstag vorlas. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen vor, eine 64-Jährige am Rand eines Maisfeldes im südniedersächsischen Northeim erstochen zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.

Der Verdächtige, der seit 1981 wegen verschiedener Messerangriffe im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter untergebracht ist, soll bei der Tat im September 2021 laut Anklage vermindert schuldfähig gewesen sein. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Mann, der laut Staatsanwaltschaft eine Persönlichkeitsstörung hat, Freigang.

In der Anklageverlesung machte die Staatsanwaltschaft klar, dass sie den Angeklagten für gefährlich für die Allgemeinheit hält. Er habe an dem Maisfeld mit einer zehn Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen und dabei unter anderem ihre rechte Halsschlagader komplett durchtrennt. Insgesamt habe er fünf Mal zugestochen. Die Frau sei unter anderem am Blutverlust gestorben. Den Tod des Opfers habe der Verdächtige zumindest billigend in Kauf genommen.

Neben der Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, wurden am Dienstag auch Zeugen vernommen. Zwei Sachverständige begleiten den Prozess für psychologische und rechtsmedizinische Aspekte.

Der Mann lebte laut Anklage seit Februar 2021 in einer Außenwohngruppe der Maßregelvollzugseinrichtung Moringen (Landkreis Northeim). Seit der tödlichen Messerattacke ist der Angeklagte wieder im geschlossenen Vollzug untergebracht. Nach der Tat hatte das zuständige niedersächsische Sozialministerium den Fall geprüft. Demnach gab es keine Hinweise auf Regelverstöße beim Freigang und bei den Lockerungen des Mannes.

Bereits 1987 erhielt der Angeklagte eine sechsjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags während eines genehmigten Familienurlaubs. 2005 wurde er wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen zu sechs Monaten Haft verurteilt.

© dpa
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