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Bei Freigang Frau getötet: Verurteilter legt Revision ein

Im September 2021 wird eine Frau am Rand eines Maisfelds tot aufgefunden. Sie wurde erstochen. Ende Februar wird ein psychisch kranker Freigänger dafür verurteilt. Der hat nun Revision eingelegt.
Prozess zur Tötung einer Walkerin
Der Angeklagte sitzt mit Handschellen in einem Saal des Landgerichts Göttingen. © Stefan Rampfel/dpa/Archivbild

Der wegen Totschlags einer Frau in einem Maisfeld verurteilte Freigänger hat Revision eingelegt. Das Verfahren geht damit an den Bundesgerichtshof, wo es auf Rechtsfehler untersucht wird, wie eine Sprecherin des Landgerichts Göttingen am Mittwoch bestätigte. Das Gericht hatte den vielfach vorbestraften Mann Ende Februar zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der Täter hatte die Tat zum Prozessauftakt abgestritten.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 59-Jährige bei einem Freigang aus dem Maßregelvollzug eine Frau getötet hat. Er soll sie im September 2021 am Rand eines Maisfeldes in Moringen bei Göttingen erstochen haben. Das Gericht ging davon aus, dass die Tat spontan erfolgte. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass der Mann dabei in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Das Gericht urteilte zudem, dass der Mann nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen soll. In Sicherungsverwahrung kommen Menschen, die nach langjähriger Haft noch immer als gefährlich gelten. Sie werden dort auf unbestimmte Zeit untergebracht, bis sie als nicht mehr gefährlich gelten. Der Deutsche ist bereits seit fast 44 Jahren in Gefängnissen oder dem Maßregelvollzug untergebracht.

© dpa
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