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Verurteilter Vergewaltiger bei Ausgang in Berlin geflohen

Nach einer Verurteilung wegen Vergewaltigung sitzt der Mann viele Jahre in Haft. Weil er als gefährlich gilt, befindet er sich in Sicherungsverwahrung. Doch nun gelingt ihm die Flucht.
Justizvollzugsanstalt Tegel
Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen. © Paul Zinken/dpa/Archivbild

Ein verurteilter Vergewaltiger ist bei einem Ausgang in Berlin geflohen. Die Polizei fahndet seit Dienstagabend nach dem als gefährlich geltenden Mann, wie ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung am Mittwoch sagte. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet. Der Häftling saß in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein. Während eines Freigangs, bei dem ihn Justizbedienstete begleiteten, nutzte der 54-Jährige die Gelegenheit zur Flucht. Nach Angaben des Sprechers besuchte der Mann eine gemeinnützige Einrichtung in Friedrichshain. Dem Straftäter seien zahlreiche solcher Ausgänge gewährt worden - bislang habe es keine Beanstandungen gegeben.

Der Mann hat nach Justizangaben seit dem Jahr 2000 zunächst in Brandenburg in Haft gesessen nach einer Verurteilung wegen Vergewaltigung. Wegen der Schwere der Tat und weil er als gefährlich eingestuft worden sei, sei die Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Dort habe der Mann seit 2011 eingesessen, so der Sprecher der Senatsjustizverwaltung. Laut «Tagesspiegel» wurde er 2019 nach Berlin in die Sicherungsverwahrung der Haftanstalt Tegel überstellt.

Seit 2021 wurden dem Straftäter nach Angaben des Sprechers Ausgänge gewährt. Dazu seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, betonte der Sprecher. Je länger der Vollzug der Sicherungsverwahrung andauere, desto größer sei der Anspruch auf solche Maßnahmen.

Im Fall des 54-Jährigen ist das laut Justizverwaltung mehr als hundertmal gut gegangen. «Es gab in keinem Fall eine Beanstandung», so der Sprecher. Die Begleitungen dienten der «sozialen Kontrolle». Nach seiner Flucht muss der Straftäter allerdings damit rechnen, dass ihm derartige Ausgänge erst einmal gestrichen werden. Der Vorfall werde von der JVA Tegel und der Justizverwaltung ausgewertet, hieß es.

Erst im Dezember waren zwei gefährliche Straftäter aus dem Maßregelvollzug geflohen, wo psychisch kranke und suchtkranke Straftäter untergebracht sind. Die Männer waren eine Woche später gefasst worden. Nach den Ermittlungen soll der 34 Jahre alte Haupttäter am 24. Dezember zwei Krankenschwestern bei seiner Flucht verletzt und den gleichaltrigen Mitinsassen befreit haben. Der Mann befand sich wegen eines versuchten Tötungsdelikts in dem gesicherten Krankenhaus in Reinickendorf.

© dpa
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