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Ermittlungen wegen Todesfalls gegen Polizeiausbilder

Hätte der Tod eines jungen Polizisten während eines nächtlichen Übungsmarsches in Mecklenburg-Vorpommern verhindern werden können? Möglicherweise. Ermittlungen sollen mehr Klarheit bringen.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelt gegen fünf Beamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Todesfalls auf einem Übungsmarsch in Bad Sülze vor rund zwei Jahren. Im Rahmen ausführlicher Befragungen sämtlicher Teilnehmer des Nachtmarsches hätten sich Anhaltspunkte konkretisiert, dass der später verstorbene Lehrgangsteilnehmer sich in einem «kritischen» Gesundheitszustand befunden habe und dies für die verantwortlichen Ausbilder möglicherweise auch erkennbar gewesen sei, teilte die Staatsanwaltschaft zur Begründung mit.

Die «Schweriner Volkszeitung» (SVZ) hatte zuvor am Dienstag entsprechend berichtet. Demnach hatte der 24-jährige Polizist aus Hamburg bei der Belastungsübung der Bereitschaftspolizei unter anderem Probleme beim Laufen gezeigt. Er sei zeitweise so geschwächt gewesen, dass er eine Zwischenübung nicht habe absolvieren können und von seinen Kollegen in einem Tragetuch habe transportiert werden müssen.

«Es besteht danach der Verdacht, dass die verantwortlichen Ausbilder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt den Tod des Teilnehmers hätten abwenden können, zum Beispiel durch frühzeitigen Abbruch des Nachtmarsches und/oder Hinzuziehung ärztlicher Hilfe», teilte die Staatsanwaltschaft weiter auf Anfrage mit. Wegen des Anfangsverdachts einer fahrlässigen Tötung seien Ermittlungsverfahren gegen die fünf Verantwortlichen eingeleitet worden.

Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald wurde den Angaben zufolge beauftragt, aus rechtsmedizinischer Sicht Stellung zu nehmen. Dabei gehe es um die Frage, ob der Tod durch eine frühzeitigere Intervention zu vermeiden gewesen wäre und ob die Verantwortlichen dies gegebenenfalls hätten erkennen können. Die Angehörigen des Verstorbenen würden über den aktuellen Ermittlungsstand informiert und den Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

© dpa
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