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Hannas Eltern stellen Strafanzeige: «Grenze überschritten»

Erst ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht wegen eines Mailwechsels, nun eine Strafanzeige gegen Unbekannte wegen der Weitergabe von Akteninhalten: Läuft es korrekt im Prozess um Hannas Tod?
Mordprozess um getötete Studentin beginnt in Traunstein
Medienvertreter filmen den Angeklagten (Hintergrund Mitte) im Landgericht Traunstein. © Uwe Lein/dpa/Archivbild

Neue Wendung im Traunsteiner Prozess um den Tod der Studentin Hanna: Die Eltern der jungen Frau haben Strafanzeige gestellt. Dabei geht es um die Weitergabe von Akteninhalten aus dem Verfahren zum einen an die Presse, zum anderen an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wie der Anwalt der Eltern, Walter Holderle, am Donnerstag per Pressemitteilung bekannt gab. Mehrere Medien berichteten darüber.

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22-Jähriger. Die Eltern hätten leidvoll ertragen müssen, «dass ihre über alles geliebte Tochter Hanna einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist», sagte Holderle. Nun spiele «zum größten Leid meiner Mandanten die Person ihrer Tochter sowie das von ihnen mit der Tötung ihrer Tochter erlittene Leid dabei keinerlei Rolle mehr». Die Zumutbarkeitsschwelle sei überschritten.

Im Zusammenhang mit einem seitens der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teilen der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren, sagte Holderle, der die Eltern in ihrer Rolle als Nebenkläger vertritt. Das sei eine Straftat. «Es dürfen nicht Akteninhalte, die noch nicht öffentlich verhandelt worden sind, an die Öffentlichkeit gegeben werden», sagte Holderle. Ferner sei mit dem mutmaßlichen nicht legitimierten Versenden von Fotografien, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten sowie Computertomografien der Getöteten «eine Grenze überschritten».

Die Anzeige richte sich gegen die dafür Verantwortlichen. «Aus den Umständen vermute ich eine Verbindung der dafür verantwortlichen Personen zum Kreis der Verteidigung», sagte Holderle. Die Verteidigung habe kürzlich einen Beweisantrag gestellt, dem ein Schreiben eines Professors des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf beigegeben gewesen sei. Die Ausführungen dieses Professors hätten nur gemacht werden können, wenn ihm Dokumente wie Fotografien der Getöteten, Sektionsbericht und CTs vorgelegen hätten.

«Hier wurden Persönlichkeitsrechte von Hanna verletzt», sagte Holderle. «Die Eltern sind schockiert, dass Fotos ihrer getöteten Tochter ganz offensichtlich quer durch Deutschland gehen.» Die Eltern hätten den Eindruck, dass ihre Tochter hier zu einem «Gegenstand» degradiert werde.

Der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess liegt derzeit wegen des Befangenheitsantrags auf Eis. Hintergrund des Antrags ist ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt. Die «Bild-Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet.

Bevor weiterverhandelt wird, soll eine andere Kammer über den Antrag entscheiden. Nach Auffassung der Anwälte des Angeklagten sollte das Verfahren, das kurz vor den Plädoyers stand, neu starten. Ein solcher Austausch dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

Hanna hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club «Eiskeller» in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin.

Woher ihre Verletzungen rühren - von Schlägen oder vom Treiben im Fluss - war ein zentrales Thema des Verfahrens. Dabei ging es darum, ob sie womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein könnte. «Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall war», unterstrich die Anwältin Regina Rick vor wenigen Tagen. Die Erkenntnisse der Sachverständigen hatten hingegen eher gegen einen Unfall gesprochen. Die Unfalltheorie sei widerlegt, argumentiert Holderle.

Der Angeklagte hat im Prozess geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

© dpa ⁄ Sabine Dobel, dpa
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