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Hanna-Prozess geht weiter: Befangenheitsantrag abgelehnt

Nun also doch: Es geht weiter im Prozess um den Tod der Studentin Hanna. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung hatte für eine Zwangspause gesorgt.
Mordprozess um getötete Studentin beginnt in Traunstein
Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna auf der Bank im Landgericht Traunstein. © Uwe Lein/dpa/Archivbild

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat das Landgericht Traunstein einen Befangenheitsantrag gegen die Richter zurückgewiesen. Eine Vertretungskammer bewertete den Antrag der Verteidigung gegen die Richter der mit dem Verfahren befassten Kammer unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22 Jahre alter Mann.

Hintergrund des Befangenheitsantrags war ein Mail-Wechsel zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis in den März angesetzt. Die «Bild»-Zeitung hatte damals zuerst darüber berichtet.

Die Vertretungskammer begründete ihre Ablehnung des Befangenheitsantrag sowohl mit dem Kontext des Mail-Verkehrs als auch mit dem weiteren Verfahrensgang. Die Vorsitzende Richterin habe in der nächsten Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilt, der im Wesentlichen den Inhalt der rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte - so dass eine Besorgnis der Befangenheit nicht bestehe.

Die Anwälte hatten angeführt, die Mails ließen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage. Der Prozess solle neu aufgerollt werden.

«Es ist eine Entscheidung des Gerichts - und die hat man in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu akzeptieren», kommentierte Rechtsanwalt Harald Baumgärtl am Mittwoch die Ablehnung des Befangenheitsantrags.

Hanna hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club «Eiskeller» in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der angeklagte junge Mann Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin.

Nun wird zunächst am Donnerstag weiterverhandelt, der bisher letzte Termin ist für den 5. März angesetzt - doch voraussichtlich müssen weitere Termine bestimmt werden. Knapp zehn Beweisanträge der Verteidigung sind den Anwälten zufolge noch offen. Unter anderem geht es darin erneut um die Frage, ob Hannas Verletzungen durch das Treiben im Wasser entstanden sein könnten. Die Anwälte sehen weiter als einen möglichen Ablauf, dass Hanna ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren haben die Eltern der jungen Frau inzwischen Strafanzeige gestellt. Dabei gehe es um die Weitergabe von Akteninhalten aus dem Verfahren zum einen an die Presse, zum anderen an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, erläuterte kürzlich Rechtsanwalt Walter Holderle, der die Eltern in ihrer Rolle als Nebenkläger vertritt.

Im Zusammenhang mit dem Befangenheitsantrag seien offenbar der Presse Teile der Akteninhalte zugespielt worden, die nicht öffentlich verhandelt worden waren. Das sei eine Straftat. Ferner sei mit dem mutmaßlichen nicht legitimierten Versenden von Fotografien, Sektionsprotokollen, Obduktionsberichten sowie Computertomografien der Getöteten «eine Grenze überschritten».

Holderle sagte am Mittwoch, er haben die Ablehnung des Befangenheitsantrags erwartet und seiner Stellungnahme an das Gericht - die die Prozessbeteiligten abzugeben hatten - auch keine Befangenheit des Gerichts gesehen.

© dpa
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