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Befangenheitsantrag gegen Gericht: Hanna-Prozess vor Aus?

Gericht und Anklagebehörde wechseln Mails über Details eines Mordprozesses. Ob das beim Prozess um den Tod der Studentin Hanna so stattfand und ob es Folgen hat, müssen nun andere Richter bewerten.
Mordprozess um getötete Studentin beginnt in Traunstein
Der Angeklagte im Prozess um die getötete Studentin Hanna auf der Bank im Landgericht Traunstein. © Uwe Lein/dpa

Der Traunsteiner Indizienprozess um den Tod der Studentin Hanna liegt vorübergehend auf Eis. Die Verteidigung des wegen Mordes angeklagten jungen Mannes hat einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund ist ein Mailwechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, in dem es um mögliche Sachverhalte gegangen sein soll. Die «Bild-Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet.

Die Verhandlungstermine für diese Woche wurden abgesetzt. Über den Antrag müsse nun die zuständige Vertretungskammer entscheiden, ehe das Verfahren fortgeführt werden könne, teilte das Landgericht Traunstein am Dienstag mit. Bis Ende der Woche sollen dienstliche Stellungnahmen abgegeben werden; voraussichtlich nächste Woche solle dann die andere Kammer über den Befangenheitsantrag entscheiden, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger.

Nach Auffassung der Anwälte des angeklagten 22-Jährigen sollte das Verfahren, das kurz vor den Plädoyers stand, neu starten. «Aus meiner Sicht ist dem Befangenheitsantrag stattzugeben und der Prozess neu aufzurollen», sagte Anwältin Regina Rick. «Wir sehen durchaus Anhaltspunkte, dass eine Überprüfung dazu führen kann», sagt Anwalt Harald Baumgärtl, mit seinem Kollegen Markus Frank Pflichtverteidiger in dem Prozess.

«Die Emails lassen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden», sagte Baumgärtl weiter. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.

In dem Mail-Wechsel sollen sich ein Staatsanwalt und die Vorsitzende Richterin Anfang Januar ausgetauscht haben - zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren bereits Termine bis zum 5. März angesetzt. Ob dieser Termin als Verhandlungstag zu halten ist, sofern das Verfahren weitergeführt wird, blieb zunächst offen. Die Verteidigung hatte zuletzt noch zehn Beweisanträge gestellt, die auch rechtsmedizinische Hintergründe betreffen.

Rick hatte nach eigenen Angaben in einer Akte zu Nachermittlungen die Hinweise auf einen Mailwechsel von Gericht und Staatsanwaltschaft über das Verfahren entdeckt. «Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt», sagte Rick. «Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war.»

Die 23 Jahre alte Hanna war am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckt worden. Wegen Mordes angeklagt ist ein inzwischen 22-Jähriger. Die junge Frau hatte in der Nacht in dem Club «Eiskeller» in Aschau im Chiemgau gefeiert und sich frühmorgens auf den Weg nach Hause gemacht - dort kam sie nie an.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Mann Hanna auf ihrem Heimweg aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet. Laut Obduktion ertrank die Studentin. Sie hatte demnach rund zwei Promille Alkohol im Blut. Woher ihre Verletzungen rühren - von Schlägen oder vom Treiben im Fluss - war ein zentrales Thema des Verfahrens. Dabei ging es darum, ob sie womöglich ohne fremdes Zutun ins Wasser gestürzt und so umgekommen sein könnte. «Ich bin überzeugt davon, dass es ein Unfall war», unterstreicht die Anwältin Rick.

Der Angeklagte hat im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuvor hatte er bei einem psychiatrischen Sachverständigen und bei einer Psychologin die Vorwürfe bestritten.

© dpa
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