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Unfallursache Ablenkung: Auch Kopfhörer gehören dazu

Hunderte Unfälle passieren jedes Jahr in Hessen, weil Fahrerinnen oder Fahrer abgelenkt sind. Die Dunkelziffer dürfte weitaus größer sein, schätzt die Polizei - und appelliert an Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsunfallaufnahme
Ein Fahrradhelm liegt bei einer Verkehrsunfallaufnahme auf dem Boden. © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

Immer wieder passieren Unfälle, weil Verkehrsteilnehmer abgelenkt sind. Dies kann das Smartphone in der Hand sein, aber auch Kopfhörer, die von Alarmsignalen abschirmen. In Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) gab es zuletzt den Verdacht, dass ein Kopfhörer den schweren Unfall einer Radfahrerin zumindest mitverursacht haben könnte. Kopfhörer sind nicht generell verboten im Straßenverkehr. Doch Fahrzeugführer müssen sicherstellen, dass ihr Gehör nicht beeinträchtigt wird und sie alle wichtigen akustischen Warnungen und Signale hören.

Die Polizei rät deshalb dringend dazu, keine Kopfhörer zu tragen. Dies gelte auch für Fußgänger, teilt das Polizeipräsidium Nordhessen mit: «Wer Kopfhörer im Straßenverkehr trägt, nimmt unter anderem Umgebungsgeräusche weniger gut wahr, wodurch das Unfallrisiko steigen kann», erklärt eine Sprecherin. Insbesondere Fahrzeuge mit Elektroantrieb wie E-Autos oder E-Scooter, die immer häufiger auf den Straßen unterwegs sind, könnten mit Kopfhörern schlechter wahrgenommen werden.

Vergangenes Jahr registrierte das Polizeipräsidium Nordhessen 292 Unfälle durch Ablenkung, im Jahr zuvor waren es 320 und im Jahr davor 260. Die Dunkelziffer dürfte jedoch sehr hoch sein, sagte die Sprecherin. Denn der Nachweis sei schwierig: «Wenn sich keine Hinweise auf Ablenkung als Unfallursache ergeben, belasten sich die wenigsten Betroffenen selbst, indem sie gegenüber den Polizisten bei der Unfallaufnahme angeben, dass sie durch die Nutzung eines Handys oder durch Kopfhörer abgelenkt waren».

Handy, Navi oder Radio bedient

In den Zahlen erfasst sind auch Ablenkungen wie Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, Bedienen des Radios oder des Navigationsgerätes, Bedienung des Mobiltelefons, intensives Betrachten von Sehenswürdigkeiten, Gaffen an Unfallstellen, Aufheben heruntergefallener Gegenstände, Bedienung der Heizung, Einstellen der Außenspiegel und Ablenkung durch Kinder auf den Rücksitzen.

Landesweit geschahen ausweislich der Statistik vergangenes Jahr 63 Unfälle mit Personenschaden, weil Fahrer oder Fahrerinnen elektronische Geräte benutzten. 522 weitere Unfälle mit Personenschaden wurden aufgrund anderer Ablenkung registriert. Berechnungen der Allianz aus dem Jahr 2021 ergaben für Fahrradfahrer ein um die Hälfte erhöhtes Unfallrisiko, wenn sie Kopfhörer tragen.

© dpa
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