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Mehr als acht Jahre für Übergriffe auf Ex-Freundin gefordert

Im Prozess um stundenlange Gewalttaten gegen die Ex-Freundin soll es nach der Staatsanwaltschaft bei einer mehrjährigen Haftstrafe bleiben. Ihr zufolge war der Angeklagte bei der Tat voll schuldfähig.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Im Prozess gegen einen 33-Jährigen wegen erheblicher gewalttätiger Übergriffe und Bedrohungen gegen seine ehemalige Freundin hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten beantragt. Bereits in einem ersten Prozess war der Angeklagte 2021 vom Landgericht dazu verurteilt worden.

Der 33-Jährige hatte die Frau, die sich nach einer Ohrfeige von ihm getrennt hatte, zu einem angeblichen Versöhnungsgespräch in ein Hotelzimmer gebeten. Dort kam es demnach zu massiven Bedrohungen und Schlägen sowie lebensgefährlichen Messerstichen. Im Verlauf von rund fünf Stunden soll er schließlich auch noch versucht haben, die Frau zu zwingen, mit Heroin vermischte Getränke zu sich zu nehmen. Erst danach schloss er das Zimmer auf und fuhr mit der Schwerverletzten in ein Krankenhaus.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil unter Hinweis auf die möglicherweise eingeschränkte Schuldfähigkeit durch starken Alkoholkonsum gekippt. Ein neues Gutachten kam im zweiten Prozess jedoch zum Ergebnis, dass trotz der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten dessen Schuld- und Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen sei. Der Verteidiger beantragte gleichwohl eine niedrigere Strafe, ohne sich genau festzulegen. Das Gericht will am Dienstag (2. April, 15.30 Uhr) das Urteil verkünden.

© dpa
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