Bequem am Computer arbeiten, statt Papierbündel zu wälzen: Die meisten hessischen Gerichte arbeiten schon mit elektronischen Akten - manche zumindest teilweise. Justizminister Roman Poseck (CDU) sprach am Donnerstag in Wiesbaden von einem «kräftigen Digitalisierungsschub» im zu Ende gehenden Jahr 2023.
Laut Justizministerium ist die E-Akte inzwischen an 62 der 74 Gerichte in Hessen eingeführt worden, darunter beispielsweise an 35 von 41 Amtsgerichten in Zivil- und Insolvenzverfahren. Im neuen Jahr solle dieser 2021 eingeleitete Prozess weitergehen. Gesetzlich sei vorgegeben, dass die gesamte Justiz in Deutschland vom 1. Januar 2026 an mit der elektronischen Akte arbeite.
Justizminister Poseck zählte mehrere Vorteile dieser Digitalisierung auf: Bedienstete könnten damit von überall aus auf Dokumente zugreifen, «so dass sich neue Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitmodelle eröffnen». Abläufe würden beschleunigt, wovon auch die Bürgerinnen und Bürger profitierten. Außerdem steigert eine digitale Justiz laut Poseck «ihre Attraktivität als Arbeitgeber».
Zum 1. Januar 2024 soll zudem das Gesetz- und Verordnungsblatt für Hessen online gehen. Die Staatskanzlei in Wiesbaden stellt dafür nach Mitteilung vom Donnerstag die Internetseite www.verkuendung.hessen.de bereit: «Alle neuen Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen werden dort vollständig und dauerhaft zum Abruf bereitgehalten.»