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Richterbund beklagt Zeitlupen-Tempo bei Digitalisierung

Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung der Justiz ist unbestritten. Prozesse per Video und E-Akten? Aus Sicht des Deutschen Richterbundes geht die Digitalisierung noch viel zu langsam voran.
Sven Rebehn
Die undatierte Aufnahme zeigt Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. © DRB/Deutscher Richterbund/dpa

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Bund und Länder aufgefordert, bei der Digitalisierung in den Justizbehörden schneller voranzukommen. Bislang verlaufe die digitale Wende in der Justiz mitunter eher in Zeitlupe, sagte Verbands-Geschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Bund und Länder müssten das Tempo deutlich erhöhen, sonst werde der Umstieg auf die E-Akte und eine digitale Kommunikation der Justiz mit Bürgern und Unternehmen kaum bis 2026 gelingen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Digitalisierung in der Justiz beschleunigen, einige seiner Vorhaben sind aber umstritten.

An diesem Freitag (19.4.) findet in Potsdam erstmals eine Digitalministerkonferenz statt. Den Vorsitz haben Brandenburg und Berlin inne. Auch der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing (FDD), wird erwartet. Bei der Konferenz soll es unter anderem um Cybersicherheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz gehen.

Richterbund-Geschäftsführer Rebehn kritisierte veraltete und fehleranfällige Softwarelösungen, überlastete Datennetze und fehlende IT-Unterstützung in der Justiz. «Auch leistungsfähige Technik für Videoverhandlungen steht nicht flächendeckend bereit.» Künstliche Intelligenz, die bei Massenverfahren schneller durch die Aktenflut helfen könnte, sei für den Regelbetrieb in der Justiz noch Zukunftsmusik.

Richterbund fordert mehr Geld für Digitalpakt

Der Deutsche Richterbund forderte die Bundesregierung auf, mehr Geld für die Digitalisierung aufzubringen, und nannte eine Milliarde Euro für einen Bund-Länder-Digitalpakt. Bundesjustizminister Buschmann stellte den Ländern für die kommenden Jahre bis zu 200 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden in Aussicht. «Mit Trippelschritten und einem Schmalspurbudget lässt sich die Mammutaufgabe der Justiz-Digitalisierung aber kaum forcieren», so Rebehn.

Vorhaben zur digitalen Dokumentation von Hauptverhandlungen umstritten

Streit zwischen Bund und Ländern gibt es etwa um ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafprozess sowie um ein Gesetz zum verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten.

Ein weiteres Vorhaben von Buschmann sieht vor, dass Menschen, die von einer Straftat betroffen sind, künftig keinen Strafantrag mit Unterschrift auf Papier mehr abgeben müssen. Wenn die Identität des Antragstellers eindeutig erkennbar ist, sieht der Entwurf vor, dass der Geschädigte einen Strafantrag auch per E-Mail oder über das Online-Formular einer Internetwache stellen kann.

Erleichtert werden soll außerdem die Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz über ein Organisationskonto. Der Umstieg auf elektronische Akten, die ab dem 1. Januar 2026 bundesweit verpflichtend sein sollen, soll vereinfacht werden, indem sogenannte Hybridakten - das sind Akten, die teils aus Papier, teils aus elektronischen Dokumenten bestehen - ermöglicht werden.

© dpa
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