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Prozess um fast tödliche Messerstiche nach indischem Konzert

Bei einem indischen Konzert in Hamburg kommt es zu einem Streit unter Besuchern. Zwei Männer erleiden lebensgefährliche Messerstiche. Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Täter muss das Gericht auch die Frage klären, welche Rolle die Religionszugehörigkeiten spielten.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Gut ein halbes Jahr nach beinahe tödlichen Messerstichen auf zwei Besucher eines indischen Konzerts in Hamburg-Bergedorf hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche Täter begonnen. Die Männer im Alter von 34 und 42 Jahren müssen sich wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor einer Großen Strafkammer am Landgericht verantworten.

Nach dem Konzert am Abend des 28. April sollen die Angeklagten mit anderen Männern aneinander geraten sein. Hintergrund war laut Anklage ein Streit um die Religionszugehörigkeit. Der 42-Jährige gehöre einer separatistischen Bewegung der Sikhs in Indien an, erklärte die Staatsanwältin am Montag. Ein Hindu habe ihm verbieten wollen, die Band zu fotografieren. Der Streit habe sich auf einen Parkplatz vor dem Club verlagert, weitere Männer seien hinzugekommen. Ein Mann habe zu schlichten versucht. Der 34-Jährige habe diesem mit einem Messer in Gesicht und Bauch gestochen.

Als Zeugen dem Verletzten zu Hilfe kommen wollten, sollen andere Personen aufseiten der Angeklagten eingegriffen und dabei Parolen der separatistischen Sikhs gerufen haben. Der 42-Jährige habe einen Mann von hinten festgehalten, während ein Unbekannter dem Festgehaltenen vier Messerstiche in den Oberkörper versetzte. Dann seien die beiden Angeklagten geflüchtet, obwohl ihnen klar gewesen sei, dass die Verletzten in Lebensgefahr schwebten.

Die Polizei war in jener Nacht nach eigenen Angaben mit mehr als 20 Streifenwagen, Zivilfahndern und Hundeführern im Einsatz, auch Beamte der Bundespolizei waren vor Ort. Die Angeklagten - beide indische Staatsbürger - wurden nach Zeugenbefragungen und Ermittlungen der Polizei am 25. Mai festgenommen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie sitzen in Untersuchungshaft.

Die Sikhs sind eine religiöse Minderheit, die vor allem im nordindischen Bundesstaat Punjab lebt. Die Vorsitzende Richterin, Birgit Woitas, bedauerte, dass die 53-seitige Anklageschrift nicht rechtzeitig in die Sprache Punjabi übersetzt worden sei. «Das ist eine absolute Katastrophe», sagte sie und dankte der Verteidigung für das Verständnis. Die Anklage liege nur auf Deutsch und Englisch vor. Der verlesene Teil wurde simultan ins Punjabi übersetzt. Die Verteidiger deuteten an, dass sich ihre Mandanten nach Vorliegen der schriftlichen Übersetzung zu den Vorwürfen äußern würden.

© dpa
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